Zusammenfassung der wichtigsten Ziele zum Volksbegehren aus der Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“
Begründung (Zitat aus der Zulassung):
Gegenwärtig wird in Bayern ein dramatischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt bei den Insekten, insbesondere den Bienen und Schmetterlingen, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen. Ursächlich hierfür sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft.
Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch ein Verlust an Schönheit der bayerischen Heimat und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen.
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des Bayerischen Naturschutzgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums (einschließlich des Bodenlebens) im Freistaat Bayern.
Dabei stehen die Bienen stellvertretend für tausende von bedrohten Arten. In einer Landschaft, in der Wildbienen zu Hause sind, fühlen sich auch Rebhuhn, Feldhase und Ameisenbläuling wohl, Kammmolch, Ringelnatter und Bachforelle profitieren ebenfalls von reduziertem Pestizid und Düngereinsatz und wertvollen Landschaftselementen.
Artenvielfalt:
- Verlust von Biodiversität verhindern
- Bis 2030 mind. 30% ökolog. Landbau (auf staatl. Flächen bereits bis 2020)
Naturschutz in der Erziehung:
- Naturschutz und Landschaftspflege bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung in den Lehr- und Bildungsplänen und in den Lehr- und Lernmitteln
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
- Biologische Vielfalt erhalten oder zu erreichen als vorrangiges Ziel im Staatswald
- Keine Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen
- Keine Absenkung von Grundwasserständen in Nass- und Feuchtgrünland sowie -brachen
- Keine Beeinträchtigung von Feldgehölzen, Hecken, Säumen, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürlichen Totholzsammlungen, Feldrainen und Kleingewässern
- Kein Umbrechen von Dauergrünlandpflegemaßnahmen
- Mahd von Grünlandflächen ab 1 ha nur von innen nach außen
- Mahd von Grünlandflächen auf 10% nicht vor dem 15. Juni (ab 2020)
- Abwalzen von Grünlandflächen nicht nach dem 15. März (ab 2020)
- Kein Einsatz von flächendeckenden Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünlandflächen (ab Jan. 2022)
Bericht zur Lage der Natur
- Durch dir Oberste Naturschutzbehörde in jeder Legislaturperiode an den Landtag und die Öffentlichkeit und einmal/Jahr einen Statusbericht bezügl. ökolog. genutzter LW-Flächen
Landschaftsplanung
- Förderung alter Kultursorten bei Ausgleichsmaßnahmen
Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen
- künstlichen Beleuchtungen im Außenbereich vermeiden (wg. Störung der Insektenfauna)
Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile
- Gewässerrandstreifen in einer Breite von mind. 5 m entlang natürlicher und naturnaher Bereiche fließender und stehender Gewässer
- Kein Verfüllen von Bodensenken im Außenbereich
- Keine Beseitigung, Beschädigung oder Beeinträchtigung von Alleen an öffentlichen oder privaten Flächen und Wegen
Arten- und Biotopschutzprogramm
- Schaffung eines Biotopverbundsystems von mind. 10% im Offenland (bis 2023) und von mind. 13% im Offenland (bis 2027)
Gesetzlich geschützte Biotope (sind künftig auch):
- extensiv genutzten Obstbaumwiesen oder- weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 m²
- arten- und strukturreiches Dauergrünland
Verbot von Pestiziden in
- Naturschutzgebieten
- Gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen
- Gesetzlich bestimmten Biotopen
Quelle:
Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 Nr. A1-1365-2-11 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018), berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018)
Wann und wo kann ich mich eintragen?
Alle bayerischen Bürger können sich zwischen dem 31.01.2019 und dem 13.02.2019 in ihrem örtlichen Rathaus zu den Öffnungszeiten eintragen. Dazu benötigen Sie ihren Ausweis. Ggf. gibt es für das Volksbegehren besondere Öffnungszeiten – fragen Sie einfach in Ihrem Rathaus nach. Die Eintragung von 10% aller Bürger ist nötig – das sind knapp 1 Mio. Menschen. Setzen auch Sie sich für den Artenschutz ein!
Zusammenfassung von Thomas Staab / LBV 09.01.2019
Weitere Informationen:
(PDF-Dokumente zum Download)
Statement Dr. Hans Jürgen Fahn
(Mdl a.D. und stv. Kreisvorsitzender Bund Naturschutz)
Statement Jens Marco Scherf
(Landrat Landkreis Miltenberg)
Unterstützerliste des Aktionskreises „ Volksbegehren Artenvielfalt- Rettet die Bienen“ im Landkreis Miltenberg (Stand: 22.1.19) – Kreisebene
- ÖDP (Initiator)
- Landesbund für Vogelschutz Kreisverband Miltenberg
- Bündnis 90 DIE GRÜNEN, Kreisverband Miltenberg
- Bund Naturschutz Kreisgruppe Miltenberg
- Initiativkreis Giftfrei im Dreiländereck
- Imkerkreisverband Miltenberg
- Natur- und Vogelschutzverein Niedernberg
- Naturschutzverein Elsenfeld
- Naturschutzverein Erlenbach
- Ameisenhegering Miltenberg
- Freunde des Spessarts
- Spessartbund (einschl. verschiedener Ortsgruppen)
- Freie Wähler Kreisverband Miltenberg
- FDP- Kreisverband
- SPD-Kreisverband
- Die LINKE KV AB/MIL
- Attac KV MIL/AB
- Sulzbacher Aktionsbündnis zum Schutz der Artenvielfalt
- VCD Miltenberg- Aschaffenburg
- Verein Chur Natur Miltenberg
- BI Stopp TTIP im Landkreis Miltenberg
- Landrat Jens Marco Scherf
- Bürgermeister Martin Stock (Sulzbach)
- Bürgermeister Bernd Klein (Laudenbach)
- Die fränkische Apfelkönigin Veronika Streun (Neunkirchen)
- Die bayerische Mehlkönigin Martina Knecht (Eisenbach)