Staatliche Einrichtungen in Bayern auf einem guten ökologischen Weg.

Fahn: Rückkehr zu nachhaltiger Bodenbewirtschaftung ohne Chemie muss in Zukunft oberste Priorität haben

In der Antwort des Bayerischen Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Helmut Brunner auf eine schriftliche Anfrage des FREIE WÄHLER-Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn MdL wird klar, dass die bayerischen staatlichen Behörden mittlerweile nahezu einheitlich auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden verzichten. Pflanzenschutzmittel werden nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt. Dagegen ist der Trend zu einem ökologischen und nachhaltigen Umgang mit den bewirtschafteten Flächen unverkennbar. In Behörden, in denen die umstrittene chemische Keule heute noch zum Einsatz kommt, wird zumindest über eine Abkehr davon und eine zukünftige Bewirtschaftung nach ökologischen Gesichtspunkten nachgedacht.

Fahn: „Das Ergebnis meiner Anfrage ist ermutigend. Wegen der intensiven öffentlichen Diskussion über die Schädlichkeit des Wirkstoffs Glyphosat im Zuge der EU-Zulassungsverlängerung hat sich glücklicherweise die Vernunft in den Verwaltungen offenbar breit durchgesetzt. Schade ist nur, dass über den Glyphosateinsatz in Landkreisen, Städten und Gemeinden keine Auskunft gegeben werden konnte. Denn gerade in den politischen Gremien zahlreicher Kommunen flammt derzeit die Forderung auf, freiwillig auf den Einsatz des Totalherbizids zu verzichten oder es ganz zu verbieten. Es wäre interessant gewesen, die bayernweiten Vorreiter zu kennen, die sich für gesunde Böden, maximal sauberes Grundwasser, Insektenschutz und gesunde Nahrungsmittel stark machen, damit möglichst viele oder besser alle  Kommunen den Mut haben hier nachzuziehen.“

Der Schaden, den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt mit seinem ärgerlichen Alleingang für die Verlängerung der EU-Zulassung für Glyphosat angerichtet hat ist zwar nach wie vor groß, er relativiert sich jedoch durch die sich abzeichnende Praxis.

Fahn ergänzt: „Wir dürfen allerdings nicht aus den Augen verlieren, dass Glyphosat nur einer von hunderten Wirkstoffen ist, die als sogenannte „Pflanzenschutzmittel“ in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden. Nicht nur Glyphosat muss geächtet werden, sondern Pestizide, Herbizide und Fungizide insgesamt. Es sollte jedem klar sein, dass eine Rückkehr zu nachhaltiger Bodenbewirtschaftung ohne Chemie heute und in Zukunft oberste Priorität haben muss.“

Schriftliche Anfrage Glyphosat (PDF/ 0,5 MB)

Bayerische Staatszeitung – Asylrazzien Hasskommentare EU-Fördermittel (PDF / 1,7 MB)

VW-Dieselskandal – betroffene Fahrzeuge im öffentlichen Dienst in Bayern

Seit dem Bekanntwerden des sog. „VW-Dieselskandals“ im Jahr 2015 lässt das Thema in der Öffentlichkeit keine Ruhe mehr.  Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger verweigern nach wie vor das Update, weil sie negative Auswirkungen auf Fahrzeug und Verbrauch befürchten. Erste Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189 sind bereits von der Stilllegung bedroht.

Dies veranlasste mich zu einer Anfrage bei der Bayerischen Staatsregierung. Denn auch im Öffentlichen Dienst in Bayern sind zahlreiche betroffene Fahrzeuge im Einsatz. Sei es bei der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder anderen Bereichen.

Auf meine schriftliche Anfrage zum Thema gab es unter anderen folgende Rückmeldungen (auszugsweise):

Bei der Bayerischen Polizei sind insgesamt 556 Fahrzeuge von sog. „Dieselskandal betroffen. Das sind 6,6 % vom Gesamtfuhrpark. Davon wurden 543 Fahrzeuge bereits „umgerüstet“, bei den restlichen Fahrzeugen sei dies bis Ende Januar 2018 geplant. Über nachteilige Folgen des Updates liegen bisher keine Erkenntnisse vor.

Die Feuerwehren seien von der Problematik weitgehend nicht betroffen, da deren Fahrzeuge mit größeren Motoren ausgestattet sind.

Im Rettungsdienst (BRK) seien insgesamt 45 Fahrzeuge (3,6 % des Gesamtfuhrparks) betroffen, bei Bergwacht 48 Fahrzeuge (= 19 %),  bei Straßen- und Autobahnmeistereien wären es dagegen immerhin 19% des Pkw-Fuhrparks (121 Fahrzeuge).

Im Ergebnis scheinen gemäß der Antwort der Bayerischen Staatsregierung die meisten Fahrzeuge bereits umgerüstet. Der Rest ist geplant. Eine Versorgungslücke sei also nicht zu befürchten.

Den Wortlaut meiner Anfrage sowie genauen Antworten der Bayerischen Staatsregierung kann hier nachgelesen werden: Anfrage-Fahn-EA189-Diesel (PDF-Dokument, 323 KB)

 

Welche Aufgaben hat ein Kreisbrandrat in Bayern? – Anfrage zum Plenum

„Welche Aufgaben hat ein Kreisbrandrat in Bayern, ist bei der Neufassung des Feuerwehrgesetzes (bisher Art. 20) aufgrund der großen Fülle der Tätigkeiten geplant, dass der Kreisbrandrat hauptamtlich arbeitet und wenn nein, was ist der Grund, warum er dies weiterhin ehrenamtlich absolvieren soll, obwohl seine Wochenarbeitszeiten sehr hoch sind?“

So lautete meine Anfrage zum Plenum in der Kalenderwoche 13 / 2017.

Staatsminister Joachim Herrmann antwortet:

Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen, vgl. Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Er hat insbesondere die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Gem. Art. 20 Abs. 1 BayFwG ist der Kreisbrandrat grds. ehrenamtlich tätig. Eine nähere Umschreibung seiner Aufgaben findet sich in Nr. 19.1.2 der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG).

Vor Erstellung des Gesetzentwurfs zur Änderung des BayFwG hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) die Frage, ob die Funktion des Kreisbrandrats künftig nach dem Gesetz hauptamtlich auszuüben sein soll, mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessenvertretungen der Feuerwehren, insbesondere dem Landesfeuerwehrverband Bayern, intensiv diskutiert. Es herrschte Einigkeit, dass eine Umwandlung in eine hauptamtliche Funktion nicht verfolgt werden soll, weil die Kreisbrandräte auch künftig von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren gewählt werden sollen und weil die bestehende Vielfalt an Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Funktion erhalten bleiben soll. Die konkrete Ausgestaltung kann am besten jeweils vor Ort geregelt werden. Folglich wurde keine Änderung am Status der Kreisbrandräte in den Gesetzentwurf übernommen.

Es war dem StMI ein Anliegen, die Kreisbrandräte zu entlasten. Daher ist im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des BayFwG die Neuerung enthalten, dass Kreisbrandräte zu ihrer Unterstützung Fach-Kreisbrandinspektoren bestellen können, um ihnen spezifische Fachaufgaben zu übertragen. Durch die Bestellung von zusätzlichen Fach-Kreisbrandinspektoren können die ehrenamtlichen Kreisbrandräte ihre Aufgaben besser delegieren; sie werden hierdurch erheblich entlastet.

Hier das Originaldokument zum Download  „Anfrage zum Plenum: Feuerwehrgesetz / Aufgaben Kreisbrandrat“