Auf den Bildern zu sehen bin ich gemeinsam mit der Bayrischen Bierkönigin, Sabine-Anne Ullrich, sowie mit meinem Aschaffenburger Landtagskollegen Thomas Mütze (Grüne).
Auf den Bildern zu sehen bin ich gemeinsam mit der Bayrischen Bierkönigin, Sabine-Anne Ullrich, sowie mit meinem Aschaffenburger Landtagskollegen Thomas Mütze (Grüne).
Seit Jahren ist unser Land durch die Zuwanderung von Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen geprägt. Viele der zu uns Kommenden wollen auch dauerhaft hier bleiben. Als FREIE WÄHLER wollen wir ihr Potenzial als qualifizierte Fachkräfte oder künftig zu qualifizierende Fachkräfte für den heimischen Arbeitsmarkt noch stärker als bisher nutzen.
Es müssen also die Chancen zum Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden, denn nur, wer in Lohn und Brot ist, wird integriert und nicht radikalisiert. Um aber die Gefahr von Parallelgesellschaften zu vermeiden, brauchen wir eine wirkungsvolle Integration. Für uns als FREIE WÄHLER ist klar: Integration findet auf kommunaler Ebene statt.
Landkreise, Städte und Gemeinden sind wichtige Schlüsselfiguren, damit Zuwanderer in Bayern optimal integriert werden können. Es muss klar formuliert werden: Ob Integration gelingt oder misslingt, entscheidet sich in den Kommunen vor Ort. Die finanzielle Förderung der Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe, ist deshalb eine unserer wichtigsten Forderungen. Dabei ist das Erlernen der deutschen Sprache ein entscheidender Motor zur Integration.
Wir sehen Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir wollen, dass die Menschen, die zu uns kommen, Bayern als stark und weltoffen erleben. Nach dem Motto: „leben und leben lassen“ findet jeder Einzelne im Freistaat Raum zur Selbstverwirklichung. Dazu bedarf es des Respekts und der Toleranz gegenüber anderen Lebensentwürfen. Beides zusammen bildet den Kern der bayerischen Lebensart und trägt zu einem friedlichen Zusammenleben und der gesellschaftlichen Einheit bei. Die unterschiedliche Herkunft und der unterschiedliche kulturelle Hintergrund stellen eine Bereicherung für uns alle dar. Bestrebungen, die diese Vielfalt leugnen oder beseitigen wollen, wollen wir entschieden begegnen. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sagen wir ganz deutlich, dass Rassismus und Extremismus jeglicher Art keinen Platz in unserem Land haben.
Wir verstehen Integration nicht als Assimilation. Gelingende Integration erfordert von den zu uns kommenden Menschen nicht, dass sie ihre Herkunft leugnen und sich vollständig an die Kultur und Traditionen der Aufnahmegesellschaft anpassen müssen. Eine gelingende Integration lässt auch Raum für Unterschiede und gibt jedem Menschen auch das Recht auf Entfaltung seiner eigenen Persönlichkeit. Dabei sind selbstverständlich die Grundwerte, wie sie in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz verankert sind, für alle verbindlich. Die Würde des Menschen, die Freiheit der Person, die Gleichheit aller Menschen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zählen ebenso wie Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben zu den unveränderlichen Grundwerten. Diese Werte müssen daher von jedermann beachtet und eingehalten werden. Nur so kann ein Band zwischen den Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserem Land entstehen und sie zusammenwachsen lassen.
Grundsätzliches: Ziel muss es sein, eine ausgewogene Verteilung auf städtische und ländliche Regionen im Einklang mit der heimischen Bevölkerung und den vor Ort vorhandenen Kapazitäten zu erreichen. D.h. Großstädte sind oft wegen der hohen Mieten und der großen Anonymität problematisch (hindert die Integration). Des weiteren ist die Verteilung auf kleine Gemeinden (in Bayern haben 1500 Gemeinden weniger als 1000 Einwohner und daher oft weniger Kapazitäten bzw. Verwaltungsstrukturen) weniger zu empfehlen. Ziel muss es sein Parallelgesellschaften zu verhindern.
Mehr Ja als nein aber trotzdem ohne Alternative:

Was ist weiter zu tun ?
Was ist weiter zu tun ?


Damit Integration gelingt, muss Integration auch in den Kommunen durch Integrationsbeiräte und Integrationsbeauftragte deutlich aufgewertet und flächendeckend umgesetzt wird. Wir wollen keine neue Strukturen (z.B. Schaffung von neuen Integrationszentren wir u.a. in Nordrhein-Westfalen, sondern die bestehenden Strukturen quantitativ und qualitativ verbessern. Bestehende Strukturen sind Integrationsbeiräte und/oder Integrationsbeauftragte. Von 72 Landkreisen haben nur 27 einen Integrationsbeirat, das sind lediglich 38 % (Oberpfalz und Oberfranken nur jeweils 1, Schwaben, Mfr jeweils 7, Oberbayern, Ufr. jeweils 4 und Niederb.3). Der Integr.beirat der Stadt Erlangen umfasst 23 Mitglieder. Obwohl der Städtetag Beiratsgründung seit Jahren empfiehlt, gib es sehr viel Zurückhaltung, weil dies ja angeblic
h eine freiwillige Leistung ist. Wenn Integration vor Ort in den Kommunen gelingt und Integration seit 2017 eine zentrale Aufgabe auch des Freistaates ist, dann müssen wir „aufrüsten“ (natürlich unter der Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltung).
Auf Einladung von MdL Dr. Hans Jürgen Fahn besuchten einige Mitglieder der Freien Wähler aus dem Landkreis Miltenberg (mit dem stellvertr. Landrat Thomas Zöller und dem Gemeinderat Wolfgang Stanger aus Mönchberg) den Landtag in München.
Nach einer sehr gut organisierten Zugfahrt und einem entspannten Mittagessen durfte man die Sitzung der Abgeordneten im Landtag eine Stunde lang live miterleben. Danach stand der Abgeordnete für die vielen Fragen zum Alltag eines Abgeordneten zur Verfügung. Es war ein sehr interessanter und kurzweiliger Tag.

Bei der Fahrt war auch Anton Hein aus Leidersbach (auf dem Foto, zweiter von links in der untersten Reihe) dabei. Herr Hein hatte im vergangenen Jahr in Leidesbach 150 Unterschriften für die Petition „Lehrerversorgung am Untermain“ gesammelt. Am Untermain wurden knapp 3000 Unterschriften gesammelt mit dem folgendem Inhalt: Alle Lehrer, die am Untermain ausgebildet wurden, sollen auch am Untermain unterrichten können. Herr Hein erreichte, dass der Gemeinderat von Leidersbach diese Petition einstimmig beschloss.
Dr. Fahn hob hervor, dass auch noch die Gemeinderäte in Mönchberg, Großwallstadt dieser Petition zu gestimmt haben
Am Nachmittag stand dann ein Stadtrundgang in München auf dem Programm.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben, selbst an einer Fahrt zum Bayerischen Landtag teilzunehmen, finden auf unserer Termin-Seite die Termine und genauere Informationen.
Die Verteilung von Aylbewerbung funktioniert in Deutschland nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel„. Die Quote für Bayern liegt dabei bei 15,53 %. Doch ein Fünftel der Bayerischen Gemeinden habe bisher keine Asylbewerber aufgenommen. Dies ist das Ergebnis meiner Anfrage an die Bayerische Staatsregierung.
Die ausführlichen Informationen in dem folgenden Auszug aus der Bayerischen Staatszeitung vom 21. April 2017:
Anfragen – Einbürgerung, Waffenlieferungen, Polizei-Messenger-2 (PDF zum Download / 1,4 MB)
In weiteren Fragen in der Rubrik „Abgeordnete fragen, Ministerien antworten“ geht es in dieser Ausgabe um das Thema Waffenlieferungen und Messenger „ala WhatsApp“ für die Bayerische Polizei.
Dr. Hans Jürgen Fahn:
Unser Ziel: Die Zukunft der Realschulen aktiv gestalten, um unsere Kinder fit fürs Leben zu machen.
Eine umfassende Allgemeinbildung mit einem praxisnahen Unterricht legt an den Realschulen die Basis, um beruflichen Erfolg zu erlangen.
Die Realschule steht in Bayern nicht zur Disposition. Das ist wichtig und sollte gleich eingangs erwähnt werden.
Deswegen danke ich zunächst allen Realschullehrerinnen und Realschullehrern für Ihre tägliche Arbeit und Ihren Einsatz an der Schule vor Ort.
Ohne sie wären die Schülerinnen und Schüler nicht so erfolgreich, sowohl im Beruf, als auch am Gymnasium und natürlich an FOS und BOS. Gleichzeitig gilt mein Dank auch dem Realschullehrerverband (brlv), der sich stets für die Belange dieser Schulart einsetzt.
Zuallererst: Die Einstellungsbedingungen an der Realschule zum kommenden Termin im Herbst 2017 müssen deutlich besser aussehen als in den letzten Jahren.
Auch wenn sich die Bedingungen im Vergleich zum letzten Einstellungstermin verbessert haben, können wir FREIE WÄHLER es nicht hinnehmen, dass noch einmal nur 271 von knapp 2.500 Junglehrkräften eingestellt werden. Denn die jungen Lehrkräfte werden gebraucht:
Es gibt immer noch viele große Klassen an den Realschulen. Dadurch wird es beinahe unmöglich, auf jeden Schüler einzeln einzugehen. Die Realschulen haben immer einen zu großen %-Satz von Klassen über 30 Schüler. Unsere Forderung von 2008: „Keine Klasse über 25 Schüler“ ist immer noch nicht realisiert: In Zeiten hoher Steuereinnahmen muss die Staatsregierung hier handeln.
Dies ist aber notwendig, wenn man bedenkt, dass der qualitätsorientierte Ausbau der individuellen Förderung, der Inklusion und Integration an allen Schulen klar definierte Ziele der bayerischen Bildungspolitik sind.
Zugleich ist es ein Unding, dass den Realschulen über Jahre Top-Absolventen verloren gehen, die eigentlich dringend gebraucht werden. Diese orientieren sich beruflich um oder wandern ab. Im schlimmsten Fall heißt es Arbeitsamt statt Lehramt – das kann und darf nicht der Regelfall sein.
Auch der brlv-Vorsitzende Jürgen Böhm sagt dazu:
„Wir müssen uns sowohl für das Jahr 2017 rüsten als auch den Blick in die Zukunft richten. Angesichts des sich abzeichnenden extremen Lehrkräftemangels in anderen Bundesländern muss Bayern das vorhandene Potenzial bestausgebildeter Realschullehrer nutzen und einen kontinuierlichen Einstellungskorridor schaffen, der die individuelle Förderung der Schüler an den Realschulen im Freistaat weiter verbessert. Das verhindert nicht nur die Abwanderung von Lehrkräften, sondern schafft pädagogische Freiräume, um die Herausforderungen an eine zukunftsorientierte Bildung zu meistern.”
Sie alle wissen, welche zusätzlichen Aufgaben an den Realschulen zu leisten sind. Hierfür sind dringend Lehrkräfte notwendig.
Einige Aspekte seien noch einmal kurz und knapp erwähnt, damit Sie auch wissen, warum es diese und noch mehr Stellen benötigt:
Interessante Podiumsdiskussion an der FOS/BOS in Aschaffenburg mit Schülern der 12. Jahrgangsstufe mit den Bundestagskandidaten Mosca Spatz (22 Jahre, SPD), Niklas Wagener (18 Jahre, Grüne), MdB Andrea Lindholz (CSU) und MdL Hans Jürgen Fahn (Freie Wähler)mit ganz interessanten Themen: Zukunft der Demokratie in Zeiten des Populismus, Bildung, Zukunft der Metropolregion Rhein – Main und Innere Sicherheit.
Mein neues Vorstellungsvideo, an dem mein Team und ich einige Zeit gearbeitet haben, steht seit heute öffentlich auf meinem Youtube-Kanal zur Verfügung. Es ist der Auftakt einer Reihe weiterer Videos, die zu einzelnen Schwerpunktthemen folgen werden.
Ich freue mich über Ihren Besuch und dass Ihnen das Video gefällt. 🙂
„Welche Aufgaben hat ein Kreisbrandrat in Bayern, ist bei der Neufassung des Feuerwehrgesetzes (bisher Art. 20) aufgrund der großen Fülle der Tätigkeiten geplant, dass der Kreisbrandrat hauptamtlich arbeitet und wenn nein, was ist der Grund, warum er dies weiterhin ehrenamtlich absolvieren soll, obwohl seine Wochenarbeitszeiten sehr hoch sind?“
So lautete meine Anfrage zum Plenum in der Kalenderwoche 13 / 2017.
Staatsminister Joachim Herrmann antwortet:
Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen, vgl. Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Er hat insbesondere die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Gem. Art. 20 Abs. 1 BayFwG ist der Kreisbrandrat grds. ehrenamtlich tätig. Eine nähere Umschreibung seiner Aufgaben findet sich in Nr. 19.1.2 der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG).
Vor Erstellung des Gesetzentwurfs zur Änderung des BayFwG hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) die Frage, ob die Funktion des Kreisbrandrats künftig nach dem Gesetz hauptamtlich auszuüben sein soll, mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessenvertretungen der Feuerwehren, insbesondere dem Landesfeuerwehrverband Bayern, intensiv diskutiert. Es herrschte Einigkeit, dass eine Umwandlung in eine hauptamtliche Funktion nicht verfolgt werden soll, weil die Kreisbrandräte auch künftig von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren gewählt werden sollen und weil die bestehende Vielfalt an Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Funktion erhalten bleiben soll. Die konkrete Ausgestaltung kann am besten jeweils vor Ort geregelt werden. Folglich wurde keine Änderung am Status der Kreisbrandräte in den Gesetzentwurf übernommen.
Es war dem StMI ein Anliegen, die Kreisbrandräte zu entlasten. Daher ist im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des BayFwG die Neuerung enthalten, dass Kreisbrandräte zu ihrer Unterstützung Fach-Kreisbrandinspektoren bestellen können, um ihnen spezifische Fachaufgaben zu übertragen. Durch die Bestellung von zusätzlichen Fach-Kreisbrandinspektoren können die ehrenamtlichen Kreisbrandräte ihre Aufgaben besser delegieren; sie werden hierdurch erheblich entlastet.
Das Thema Rückkehrhilfen und Rückkehrberatung ist im Moment in aller Munde. Die Bundesregierung sagt, dieses Thema sei wichtig, die Rückkehrhilfen und die Rückkehrberatung müssten gesteigert werden. Allerdings gibt es hier noch großen Nachholbedarf.
Lesen Sie Details in meiner aktuellen Rede vom 29.03.2017 hier:
hier die Rede „Rückkehrhilfen,-beratung verstärken“ als PDF downloaden.
Alle meine Reden im Bayerischen Landtag finden Sie auch hier auf meinem Youtube-Kanal.