Thema: Sanierung von Schwimmbädern mit Unterstützung des Freistaates

Die Schwimmbadpetition aus Mönchberg wurde am 9.3. mit 80: 62 im Landtag abgelehnt. Trotzdem oder gerade deshalb ist das Thema „Sanierung von Schwimmbädern“ mit finanzieller Hilfe des Freistaates in aller Munde.

Hilferuf kommunaler Badbetreiber (PDF-Dokument zum Download)

Auch die Presse berichtet bisher zahlreich über die Problematik der sterbenden Schwimmbäder:

Rede im Landtag: Änderung des Aufnahmegesetzes (Rede Nr. 76 / 09.03.2017)

Seit dem 1.11. 2015 trägt der Freistaat die Kosten für unbegleitete Minderjährige, die in Bayern versorgt werden. Im Jahre 2016 wurden für die Kostenerstattung 632 Mio. € im Haushalt eingestellt, im Jahre 2017 sind es rund 364 Mio. €. Seit dem 1. 1. 2015 übernimmt der Freistaat der Jugendhilfekosten, der als asylberechtigten anerkannten unbegleiteten Kinder und Jugendlichen.

Die vorliegende Neuregelung der Kostentragung stellt sicher, dass die Bezirke vom Freistaat in dem gleichen Umfang Kostenerstattung erhalten, wie die Jugendämter bisher erstattungsberechtigt waren.

Die künftige Kostentragung durch den Freistaat erfolgt somit – entsprechend den Regelungen des SGB  VIII- unabhängig vom Aufenthaltsstatus des unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen.

Wir begrüßen, dass die Vereinheitlichung der Erstattung von Jugendhilfekosten erfolgt und umgesetzt wird und natürlich begrüßen wir,dass der Freistaat auch die Kosten von unbegleiteten jungen Volljährigen übernimmt, ….. Lesen Sie hier die vollständige Rede (Downlod als PDF)

Dritter Nationalpark – Wir brauchen ein transparentes und fachlich fundiertes Auswahlverfahren

Derzeit werden von der Staatsregierung verschiedene mögliche Standorte für einen dritten Nationalpark geprüft (u.a. Rhön, Spessart, Auen an der Donau ). Grundsätzlich ist ein dritter Nationalpark schon denkbar („warum eigentlich nicht ? “),  aber es müssen viele Voraussetzungen erfüllt werden.

Mit Hilfe einer Untersuchung (Studie), die von der Staatsregierung in Auftrag gegeben wird, soll jetzt untersucht werden, ob ein entsprechender Standort geeignet ist oder nicht. Dabei sind verschiedene Kriterien zu prüfen. Einige Beispiele:

  • Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort (es darf keinen Nationalpark gegen den Willen der Bevölkerung geben, wobei aber auch zu beachten ist, dass ein Nationalpark eine gesamtstaatliche Bedeutung hat.)
  • Ökologische Wertigkeit (höhere Biodiversität durch einen Nationalpark, ja oder nein?)
  • Genaue Untersuchung, ob ein bayernweites Trittsteinkonzept in Kombination mit weiteren Maßnahmen (Naturschutz in der Fläche ausbauen) in den Staatswäldern gleichwertig oder höherwertiger ist als ein Nationalpark
  • Gegebene Holzrechte (falls vorhanden); dabei darf es keine Enteignungen geben, sondern nur Lösungen mit den Betroffenen
  • Impulse für den Tourismus (bzw. Hotel- und Gaststättengewerbe) vor Ort bzw. in der Region
  • Schaffung von neuen Arbeitsplätzen durch einen Nationalpark oder Verlust von Arbeitsplätzen im holzverarbeitenden Bereich (Auswirkungen auf mittelständische Betriebe). Wie sieht eine mögliche Gesambilanz aus ?
  • Auswirkungen auf die Jagd (z.B. Schwarzwildschäden, ja oder nein ?)
  • Betretungsverbote für die Bevölkerung (darf es nach meiner Auffassung nicht geben)

Weitere Anmerkungen:

  • In der Vergangenheit wurde immer wieder der Begriff „Machbarkeitsstudie“ kritisiert, weil damit angeblich gemeint war, es solle nur einseitig in Richtung Pro Nationalpark geprüft werden. Dies ist aber nicht der Fall.
  • Die in Auftrag gegebene Studie wird dann zeigen, ob ein Nationalpark unter den gegebenen Vorausetzungen sinnvoll ist oder nicht oder ob entsprechende Alternativen den gleichen Effekt erzielen.
  • Das Auswahlverfahren muss fachlich fundiert und transparent sein. Nur dann wird es die Bevölkerung akzeptieren.

2. Lesung zum Landeswahlgesetz (08.03.2017)

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung muss Unterfranken einen Sitz an Oberbayern abgeben. Auch wenn wir das nicht gutheißen – daran ist nicht zu rütteln, denn das gebietet der Grundsatz der Wahlgleichheit.

Formal ist der Sachverhalt leider klar.

In Bezug auf den neuen Stimmkreises in München müssen wir aber feststellen, dass die seitens der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen wohl eher das Ergebnis parteipolitischer Motive sind. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf auch ablehnen.

Lesen Sie hier meine ausführliche Rede vom 08.03.2017: 2017-03-08 REDE_Fahn_2. Lesung Landeswahlgesetz

Alle meine Reden im Bayerischen Landtag finden Sie auch hier auf meinem Youtube-Kanal.