2. Lesung zum Landeswahlgesetz (08.03.2017)

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung muss Unterfranken einen Sitz an Oberbayern abgeben. Auch wenn wir das nicht gutheißen – daran ist nicht zu rütteln, denn das gebietet der Grundsatz der Wahlgleichheit.

Formal ist der Sachverhalt leider klar.

In Bezug auf den neuen Stimmkreises in München müssen wir aber feststellen, dass die seitens der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen wohl eher das Ergebnis parteipolitischer Motive sind. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf auch ablehnen.

Lesen Sie hier meine ausführliche Rede vom 08.03.2017: 2017-03-08 REDE_Fahn_2. Lesung Landeswahlgesetz

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