Alpenplan schützen, Skischaukel am Riedberger Horn verhindern.

In weiser Voraussicht und in Erwartung irreversibler Schäden an der Natur wurde schon 1972 der Alpenplan beschlossen.

Damit wurde in voller Absicht dem voraussehbaren Ausufern von Liften, Skipisten, Hotels und anderen Möblierungen der Bergwelt ein Riegel vorgeschoben. Heute, über 40 Jahre später hat sich die Richtigkeit dieser Schutzmaßnahme nicht nur bestätigt , sondern der Alpenplan ist heute wichtiger denn jemals zuvor. Die Zonierung des Alpenplans sieht seitdem vor, dass in Ruhezone C solche Vorhaben vollkommen ausgeschlossen sind. Nun soll die Schutzzone C um 80 ha verkleinert werden und an anderer Stelle sollen 304 ha neu ausgewiesen werden. Die Staatsregierung spricht dabei von einer „Verbesserung“. Die Wunden in der Landschaft sind unheilbar.

  • Mit einem „Lex Riedberger Horn“ den Alpenplan aufzuweichen hieße, ein Einfallstor zu öffnen und eine verheerende Zerstörung der Bayerischen Alpen einzuleiten.
  • Weitere Projekte, die bisher verhindert werden konnten, hätten dann wegen dieses Präzedenzfalles einklagbare Argumente für eine Gleichbehandlung.
  • Eine repräsentative TNS-Emnid-Umfrage vom Jan. 2017 ergab, dass 80% der Bayern einen Ausbau des Riedberger Horns unter diesen Vorbedingungen ablehnen.
  • Diese 80% haben verstanden, dass der Erhalt der bayerischen „Restalpen“ unter Naturschutzgesichtspunkten wichtiger ist, als lokales Wirtschaftswachstum.
  • Es muss Schluss damit sein, auf dem Rücken von Natur, Biodiversität und Landschaft wirtschaftlichen Interessen den Vorzug zu geben und die Augen vor den Schäden zu verschließen.
  • Nicht nur die Änderung des Alpenplans, sondern auch die Ausschüttung von Steuermillionen zum Zweck des Ausbaus von Skipisten und zur Anschaffung von Schneekanonen ist eine politische Schande. Zwischen 2009 und 2015 hat Bayern mehr als ein Fünftel der Gesamtinvestitionen in den Ausbau von Skigebieten subventioniert. (36,6 Mio.)
  • Alpiner Skilauf ist angesichts des Klimawandels nicht nur ein Auslaufmodell, sondern er trägt auch in erheblichem Umfang selbst zum Klimawandel bei. Das ist angesichts des Pariser Klimaschutzabkommens, angesichts der absehbaren Verfehlung der deutschen und bayerischen Klimaschutzziele und angesichts der zunehmenden Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse kontraproduktiv. Die direkten Zusammenhänge sind bewiesen.
  • Sanftem Tourismus muss zukünftig der Vorzug gegeben werden. Der Ausbau von Skianlagen hat mit sanftem Tourismus nichts zu tun.
  • Klimaschutz, Umweltschutz und Biodiversität endlich ernst nehmen, oberste Priorität geben und gleichzeitig Profitgier eindämmen.
  • Klagen der Verbände sowohl gegen die Alpenplanänderung als auch gegen die Baumaßnahmen selbst sind vorhersehbar und unvermeidlich.

Rede Nr. 90 vom 19.07.2017: Zusatzbelastungen für Bayern durch den Brexit

Die Verhandlungen über den Brexit sind im Gange. Wohin soll die Reise führen? Wir in Bayern haben uns diesen Brexit nicht ausgesucht. Wir respektieren das Votum der Bürger in Großbritannien, sind aber der Auffassung, dass wir zumindest diskutieren sollten, ob wir die Zeche zahlen sollen. lmmerhin geht es um 2,5 Milliarden Euro, die Deutschland mehr zahlen soll. Günther Oettinger hat einmal gesagt, es wird insgesamt eine Beitragslücke von 11,5 Milliarden oder sogar von 20 Milliarden Euro geben. Da ist die Frage, was man tun kann, um diese Finanzierungslücke geringer zu machen oder insgesamt zu schließen. ….

Ausführliche Rede 90, Keine Zusatzbelastungen für Bayern durch den Brexit (PDF-Dokument / 980 KB)

Link zum Video auf Youtube

Transparenzbericht 2016 des Bayerischen Landtags

Das Präsidium des Bayerischen Landtags hat beschlossen, einen jährlichen Transparenzbericht zu veröffentlichen, aus dem sämtliche Leistungen des Bayerischen Landtags und seiner Abgeordneten ersichtlich sind.

Was verdient ein/e Abgeordnete/r im Bayerischen Landtag? Wieviele Kosten darf er/sie verursachen? Wieviele Mitarbeiter dürfen beschäftigt werden? …..

Ein Klick auf den Link öffnet den aktuellen Transparenzbericht:

Transparenzbericht für das Jahr 2016 (PDF-Dokument zum Download / 1,1 MB)

Transparenzbericht 2013 – 2015 zum Download (PDF-Dokument / 3,64 MB)

Gesundheitssystem: Beratung für Migranten

Menschen mit Migrationshintergrund fehlt in unserem Gesundheitssystem häufig der Durchblick. So landen sie häufiger in der Notfallambulanz, obwohl vielleicht eine hausärztliche Versorgung oder eine Versorgung durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgereicht hätte.

Um dieses Thema geht es unter anderem in der aktuellen Ausgabe der Bayerischen Staatszeitung vom 5. Mai 2017.

In der Rubrik „Abgeordnete fragen, Ministerien antworten“ geht es in dieser Woche außerdem um Lernentwicklungsgespräche für Grundschulen, Prognosen für Fußfesseln in Bayern sowie zahlreiche Sanierungsfälle bei Bayerns Brücken.

Lesen Sie hier den ausführlichen Beitrag (Auszug aus der BSZ vom 05.05.2017 / PDF-Dokument / 870 KB)

Rede im Landtag: Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern … (Nr. 83 vom 25.04.2017)

„Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern“ und
„Das Bundesintegrationsgesetz muss auch für Bayern gelten!“

…..wenn Sie morgen die „Süddeutsche Zeitung“ aufschlagen, können Sie dort auf der Titelseite Folgendes lesen: Firmen beklagen die Abschiebung von Azubis … ln Deutschland werden trotz des
neuen lntegrationsgesetzes weiter Flüchtlinge abgeschoben, die einen Ausbildungsplatz sicher oder eine Ausbildung begonnen haben. Viele Arbeitgeber sind deshalb empört und verunsichert, ob sie geflüchtete junge Menschen einstellen sollen. …..

Ausführliche Rede 83,Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge (PDF-Dokument / 1,1 MB)

Oder hier zum Anschauen auf Youtube

Rede im Landtag: Staatliche Finanzierung der Jugendhilfekosten für unbegleitete junge Flüchtlinge (Nr. 82 vom 25.04.2017)

….. wir haben über diesen Antrag und diese Thematik schon öfters gesprochen. Dennoch ist es gut, dass wir auch heute darüber sprechen. Der Freistaat soll die gesamten Kosten nicht nur bis zum 18., sondern bis zum 21. Lebensjahr tragen. Betroffen sind etwa 10.500 minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge. Zwar übernimmt der Freistaat einen Kostenanteil für die jungen Volljährigen. Dieses Argument wird der Staatssekretär vorbringen. Dieses Ergebnis haben wir uns aber nicht gewünscht. Herr Staatssekretär, Sie wissen auch, dass sich die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls eine andere Lösung gewünscht haben, weil alle anderen Bundesländer die Kosten komplett erstatten. …..

Vollständige Rede 82,Kosten für junge Volljährige (PDF zum Download / 308 KB)

Oder hier zum Anschauen auf Youtube

 

Bayern: Immerhin 5 % der Lehrer ohne Lehrerausbildung oder Fortbildung

In der Bundeshauptstadt Berlin unterrichten selbst Lehrer ohne Ausbildung.

„Gibt es so etwas auch in Bayern?“ Das war der Inhalt meiner schriftlichen Anfrage an die Bayerische Staatsregierung. Das Ergebnis: An allen Schulen zusammengerechnet betrug der Anteil der Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung immerhin 5 %. Nähere Informationen finden Sie in dem beiliegenden Auszug aus der Bayerischen Staatszeitung vom 13. April 2017.

In weiteren Fragen in der Rubrik „Abgeordnete fragen, Ministerien antworten“ geht es um die Surfer an der Dianabadbrücke im Englischen Garten und um den Personenschutz für Staatsgäste.

Anfragen – Surferwelle, Personenschutz, Lehrer ohne Ausbildung (PDF zum Download / 1,11 MB)

Antwort des Ministeriums auf meine schriftliche Anfrage (PDF zum Download / 88 KB)

Pressemeldung: Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums in Bayern zum Schuljahr 2018/19

Dr. Fahn : FREIE WÄHLER setzen sich mit G9 durch!

Achaffenburg/Miltenberg/Würzburg: Vier Jahre lang haben die FREIEN WÄHLER im Landtag dafür gekämpft – jetzt ist es endlich geschafft: Schülerinnen und Schüler in Bayern können das Abitur bald auch wieder nach neun Jahren absolvieren. Trotz massiven Widerstands der CSU konnten sich die FREIEN WÄHLER letztlich durchsetzen!

Dr. Hans Jürgen Fahn, Mitglied der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion aus Aschaffenburg „Wir begrüßen, dass der G9-Zug nun endlich Fahrt aufgenommen hat. Schließlich spricht sich die überwältigende Mehrheit der Schulfamilie für ein neunjähriges Gymnasium aus – so, wie wir FREIEN WÄHLER dies bereits vor vier Jahren in unserem Volksbegehren gefordert haben. Leider haben Minister Spaenle und die CSU mit ihrer Verweigerungshaltung zwischenzeitlich einer halben Schülergeneration die Möglichkeit genommen, mehr Zeit zum Lernen und zum Leben zu haben.“

Die Entscheidung der Staatsregierung, nun doch auch das neunjährige Gymnasium wieder flächendeckend anbieten zu wollen, sei jedoch eine gute Nachricht, so Fahn weiter. „Das gilt vor allem für die Schulen, die im Rahmen des Modellprojekts ‚Mittelstufe Plus‘ bisher nicht zum Zug gekommen sind und keinen neunjährigen Gymnasialzug anbieten durften.

Besonders wichtig sei den FREIEN WÄHLERN die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei der Wiedereinführung des G9. Alle Kosten, die durch die Einführung des G9 entstehen, müsse der Freistaat tragen – nicht aber die Kommunen. „Wir FREIE WÄHLER werden als einstige Initiatoren des Konnexitätsprinzips strengstens auf die Einhaltung dieses verfassungsrechtlichen Prinzips achten“, sagt Fahn.

Welche Aufgaben hat ein Kreisbrandrat in Bayern? – Anfrage zum Plenum

„Welche Aufgaben hat ein Kreisbrandrat in Bayern, ist bei der Neufassung des Feuerwehrgesetzes (bisher Art. 20) aufgrund der großen Fülle der Tätigkeiten geplant, dass der Kreisbrandrat hauptamtlich arbeitet und wenn nein, was ist der Grund, warum er dies weiterhin ehrenamtlich absolvieren soll, obwohl seine Wochenarbeitszeiten sehr hoch sind?“

So lautete meine Anfrage zum Plenum in der Kalenderwoche 13 / 2017.

Staatsminister Joachim Herrmann antwortet:

Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen, vgl. Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Er hat insbesondere die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Gem. Art. 20 Abs. 1 BayFwG ist der Kreisbrandrat grds. ehrenamtlich tätig. Eine nähere Umschreibung seiner Aufgaben findet sich in Nr. 19.1.2 der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG).

Vor Erstellung des Gesetzentwurfs zur Änderung des BayFwG hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) die Frage, ob die Funktion des Kreisbrandrats künftig nach dem Gesetz hauptamtlich auszuüben sein soll, mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessenvertretungen der Feuerwehren, insbesondere dem Landesfeuerwehrverband Bayern, intensiv diskutiert. Es herrschte Einigkeit, dass eine Umwandlung in eine hauptamtliche Funktion nicht verfolgt werden soll, weil die Kreisbrandräte auch künftig von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren gewählt werden sollen und weil die bestehende Vielfalt an Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Funktion erhalten bleiben soll. Die konkrete Ausgestaltung kann am besten jeweils vor Ort geregelt werden. Folglich wurde keine Änderung am Status der Kreisbrandräte in den Gesetzentwurf übernommen.

Es war dem StMI ein Anliegen, die Kreisbrandräte zu entlasten. Daher ist im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des BayFwG die Neuerung enthalten, dass Kreisbrandräte zu ihrer Unterstützung Fach-Kreisbrandinspektoren bestellen können, um ihnen spezifische Fachaufgaben zu übertragen. Durch die Bestellung von zusätzlichen Fach-Kreisbrandinspektoren können die ehrenamtlichen Kreisbrandräte ihre Aufgaben besser delegieren; sie werden hierdurch erheblich entlastet.

Hier das Originaldokument zum Download  „Anfrage zum Plenum: Feuerwehrgesetz / Aufgaben Kreisbrandrat“