Newsletter KW 14 / 11.04.2017

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Liebe Leserinnen und Leser,

unser Einsatz hat sich gelohnt! Diese Woche haben nun endlich die CSU-Fraktion und die Staatsregierung eine Rückkehr zum G9 beschlossen. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion begrüßen wir das sehr. Schließlich haben wir dies bereits vor vier Jahren in unserem Volksbegehren gefordert.

Stand der Freien Wähler am 12. Juli 2014 in Aschaffenburg Herrstallstraße

Ohne dieses Volksbegehren hätte es den Schwenk der CSU nie gegeben. Doch nun endlich entspricht die Staatsregierung dem Wunsch der überwältigenden Mehrheit der gymnasialen Schulfamilie. Wir sehen uns damit in unserer Politik bestätigt. Einmal mehr zeigt sich hier, dass wir FREIEN WÄHLER mit unserer großen Nähe zu den Menschen vor Ort Impulsgeber der bayerischen Politik sind.

Bedauerlich bleibt, dass Minister Spaenle und die CSU mit ihrer Verweigerungshaltung einer halben Schülergeneration die Möglichkeit zu mehr Zeit zum Lernen und zum Leben genommen haben.

Die Initiative „Pulse of Europe trifft sich derzeit jeden Sonntag in zahlreichen Städten in Europa und will damit ein Zeichen für die Zukunft Europas setzen.

Auch zahlreiche Bürger/innen aus Aschaffenburg und Umgebung waren diesen Sonntag bei strahlendem Sonnenschein zum 2. Mal dabei.

Auch ich unterstütze die Initiative Pulse of Europe. Hier gemeinsam mit Bürgermeister Thomas Krimm, Goldbach (mitte) und stv. Bürgermeister Herzing – Aschaffenburg (links)

Die Initiative trifft sich aktuell jeden Sonntag um 14:00 Uhr am Theaterplatz in Aschaffenburg. Mehr Infos unter „Pulse of Europe“.

Mein neues Vorstellungsvideo, an dem mein Team und ich einige Zeit gearbeitet haben, steht seit wenigen Tagen auf meinem Youtube-Kanal für Sie zur Verfügung. Es ist der Auftakt einer Reihe weiterer Videos, die zu einzelnen Schwerpunktthemen folgen werden. Ich freue mich über Ihren Besuch und dass Ihnen das Video gefällt.

Link zum Youtube-Video

R ü c k b l i c k

Freiberufliche Hebammen haben es in Bayern nicht leicht. Sie haben mit einem niedrigen Einkommen und gleichzeitig hohen Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung schon genug zu kämpfen. Nun wollen ihnen die Kassen im Rahmen der Vergütungsverhandlungen auch noch bürokratische Hürden für die Abrechnung in den Weg legen. Dies würde die Berufsausübung erheblich erschweren und zu weiteren Einkommensverlusten führen. Dabei geben bereits jetzt immer mehr Hebammen ihren Beruf auf. Mit einer Aktuellen Stunde wollten wir daher im Landtag ein Signal für bessere Arbeitsbedingungen für diese wichtige Berufsgruppe setzen. Das Thema hat landesweit Auswirkungen: Schließlich arbeiten 78 Kliniken in Bayern ausschließlich mit Beleghebammen – also freiberuflichen Hebammen. Wenn die Krankenkassen jetzt im Rahmen der aktuellen Vergütungsverhandlungen weitere bürokratische Hürden bei der Abrechnung durchsetzen, dann werden bald noch mehr Geburtshilfestationen im Freistaat schließen. Nach unserer Überzeugung sollen Hebammen ihren Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausüben können. Dafür müssen sie eine der Bedeutung ihrer Aufgabe angemessene Vergütung erhalten. Die Sicherstellung einer geburtshilflichen Versorgung in der Fläche ist eine existentielle Aufgabe unserer Gesellschaft, zu der die rund 1.800 in Deutschland tätigen Beleghebammen einen wichtigen Beitrag leisteten. Unsere Fraktion fordert deshalb schon lange einen Haftungsfreistellungsfonds für Hebammen.

Die Suche nach einem möglichen Standort für einen dritten Nationalpark in Bayern trägt Streit in die Regionen. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion haben wir daher die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, den Ministerratsbeschluss, wonach ein dritter Nationalpark in Bayern angestrebt wird, aufzuheben. Das Thema hat bereits im Steigerwald, dem Spessart und im Ammergebirge zu teils massiven Konflikten geführt und die Bevölkerung bis in Vereine und Familien hinein gespalten. Ein weiterer Nationalpark würde enorme Kosten für den Steuerzahler und viele Nutzungseinschränkungen nach sich ziehen. Zudem ist unklar, ob diese Ausfälle durch zusätzliche Tourismuseinnahmen aufgefangen würden. Ein dritter Nationalpark müsste von unten gewollt und akzeptiert sein. Er kann nach unserer Überzeugung nicht gegen den Willen der ortsansässigen Bevölkerung umgesetzt werden.

Das Kirchenasyl hat für uns FREIE WÄHLER in besonderen Fällen als letzter „Notweg“ seine Berechtigung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte fordern wir die Staatsregierung daher auf, das Institut des Kirchenasyls weiterhin zu achten und zu respektieren und den Gesprächsfaden zwischen Kirche und Staat auf keinen Fall abreißen zu lassen. Die Kirchen stehen nicht außerhalb des Rechts – und wissen das auch. Gerade deshalb gehen sie mit dem Kirchenasyl auch sehr verantwortungsvoll um. Dieses Institut dient dazu, in speziellen Einzelfällen die Rechtslage und bestehende Ermessensspielräume noch einmal auszuloten. Wie wichtig dies ist, zeigt die Tatsache, dass die Behörden in vielen derartigen Fällen doch noch ein Bleiberecht gewähren. Wir sehen deshalb mit Sorge, dass die Anzahl an Ermittlungsverfahren gegen Pfarrerinnen und Pfarrer wegen strafbarer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zunehmen. Wir wissen, dass die Staatsanwaltschaften aufgrund des Legalitätsprinzips ermitteln müssen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld einzustellen und wir hoffen, dass sie hiervon weiterhin Gebrauch machen. Die Besonderheiten des Kirchenasyls müssen auf jeden Fall im Rahmen der Ermittlungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.

Newsletter KW 13 / 30.03.2017

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„Welche Aufgabe hat ein Kreisbrandrat in Bayern? Ist bei der Neufassung des Feuerwehrgesetzes aufgrund der großen Fülle der Tätigkeiten geplant, dass der KBR künftig hauptamtlich arbeitet? …..“. Dies war meine Anfrage zum Plenung in der KW 13/2017. Die Antwort von Innenminister Joachim Herrmann finden Sie hier .

Am Samstag 1. April stand meine Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns im Rahmen des Projekts „Stadt. Land. Kreis. Integration! Förderung der integrationspolitischen Strukturen im ländlichen Raum“ – kurz: AGABY – auf dem Programm. Nähere Infos zur Veranstaltung lesen Sie in Kürze auf meiner Webseite. Also bleiben Sie dran. Werden Sie mein „Fan“ auf Facebook oder abonnieren Sie meinen Newsletter.

Liebe Leserinnen und Leser,

die CSU will Änderungen am Kommunalwahlrecht durchsetzen und hat einen Antrag auf Rückkehr zum D’Hondt-Sitzverteilungsverfahren bei Kommunalwahlen gestellt. Diesen Vorstoß lehnen wir entschieden ab. Denn das Auszählverfahren nach D’Hondt begünstigt tendenziell die größeren Parteien und Wählergruppen. Die CSU missbraucht damit ihre Macht und versucht, die parteipolitische Konkurrenz mit einfachen Mitteln zu schwächen. Das widerspricht unserem demokratischen Grundverständnis. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion treten wir diesem Ansinnen daher ganz klar entgegen. Die Sitzverteilung in Gremien muss den Wählerwillen widerspiegeln und die Stimmanteile der jeweiligen Gruppierungen möglichst genau abbilden. Wir haben deshalb diese Woche in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, den Machtmissbrauch zu stoppen und nicht zu D´Hondt zurückzukehren, weil wir dieses Sitzverteilungsverfahren für nicht zeitgemäß halten. Erst 2010 wurde mit einem einstimmigen Landtagsbeschluss das Hare-Niemeyer-Verfahren auf kommunaler Ebene eingeführt. Nun, da die CSU die absolute Mehrheit in Bayern hat, will sie das Wahlrecht wieder ändern – ein mehr als durchschaubares Manöver!

Rückblick

Landesweit sorgten in letzter Zeit mehrere Fälle von Kirchenasyl für Schlagzeilen. Vermehrt ermitteln bayerische Staatsanwaltschaften gegen Pfarrerinnen und Pfarrer, die Geflüchtete in ihren Gemeinden unterbringen. Wir sind der Meinung, das Kirchenasyl dient einem wichtigen Zweck: Behörden sollen die Rechtslage und bestehende Ermessensspielräume in besonderen Einzelfällen noch einmal ausloten, damit humanitäre Härten nach einer Abschiebung vermieden werden. Die Kirchen beanspruchen mit dem Kirchenasyl für sich kein Sonderrecht, denn der Staat kann trotzdem jederzeit von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen und eine Abschiebung vollziehen. Die Übereinkunft zwischen Staat und Kirche, dass er das gerade nicht macht, hat sich bewährt und sollte auch weiter so praktiziert werden. Dennoch ist die Kirche kein rechtsfreier Raum und auch Geistliche unterliegen dem Gesetz. Es ist uns FREIEN WÄHLERN daher sehr wichtig, dass die Besonderheiten jedes einzelnen Falls von Kirchenasyl ausreichend berücksichtigt werden. Nach der Rechtsprechung können humanitäre Gründe in Ausnahmefällen immerhin zur Straflosigkeit der Unterstützungshandlungen führen. Bisher wurden die Ermittlungsverfahren oftmals wegen geringer Schuld eingestellt. Wir setzen uns dafür ein, dass hiervon in der Regel auch weiterhin Gebrauch gemacht wird.

Auch der Umgang mit Flüchtlingen in Bayern stand diese Woche wieder einmal auf der Tagesordnung des Landtags. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wollten wir die Rückkehrberatungen und Rückkehrhilfen intensivieren. Das ist in unseren Augen sinnvoller und effektiver, als schwerpunktmäßig auf Abschiebungen zu setzen. In einem Antrag forderten wir daher mehr Unterstützung für rückkehrwillige Flüchtlinge. Viele Menschen, die in ihre Heimatländer zurückkehren wollen, wissen nicht, dass es diverse Unterstützungs- und Beratungsangebote gibt. Leider hat die CSU-Mehrheit unseren Antrag abgelehnt.

Wie steht es mit der angekündigten Behördenverlagerung? Darüber wollen wir durch einen Bericht Auskunft erhalten. Wir möchten unter anderem wissen, für welche der geplanten Behördenverlagerungen es mittlerweile Projekt-, Zeit- und Finanzpläne gibt und wie diese aussehen. Außerdem interessiert uns, wie viele Arbeitsplätze nach derzeitigen Planungen an den jeweiligen Standorten entstehen werden und bis wann das der Fall sein wird.

Soll der sogenannte genetische Fingerabdruck für eine effektivere Strafverfolgung mit dem klassischen Fingerabdruck gleichgesetzt werden? Auch darüber diskutierten wir diese Woche im Plenum. Grundsätzlich begrüßen wir Bestrebungen, die eine effiziente und erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Polizei fördern und verbessern. In den Fällen, in denen es um den Verdacht auf schwere Straftaten und Sexualdelikte geht, kann der genetische Fingerabdruck schon jetzt genommen und ausgewertet werden. Inzwischen dürfen bereits bei 41 verschiedenen Straftatbeständen DNA-Daten gespeichert werden – angefangen von Sexualdelikten, bis zur Brandstiftung, Wohnungseinbruch, Diebstahl, Bildung terroristischer Vereinigungen, Erpressung und Körperverletzung im Amt. Die jetzige Bundesratsinitiative schießt daher eindeutig über das Ziel hinaus, wenn zukünftig der Polizei in einer Vielzahl weiterer Fälle die Auswertung eines genetischen Fingerabdrucks erlaubt sein soll, wo bisher nur der klassische, daktyloskopische Fingerabdruck genommen werden durfte. Der Begriff des Fingerabdrucks führt dabei eindeutig in die Irre: Hier gibt es keinen Abdruck eines Hautmusters, hier werden Erbanlangen von Menschen ausgelesen. Eine derartige genetische Auslesung persönlicher Merkmale ist mit einfachen erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht mehr zu vergleichen. Die DNA-Analyse ermöglicht Rückschlüsse auf Ethnie, Verwandtschaftsverhältnisse, Geschlecht und bestimmte genetische Dispositionen, was bei der Abnahme eines ganz normalen Finderabdrucks nicht möglich ist. Datenschutzrechtlich ist und bleibt dies also ein höchst sensibles Thema. Bei einer Ausweitung auf niedrigschwellige Verdachtsfälle muss besonnener und wesentlich differenzierter gearbeitet werden – insbesondere dann, wenn auch noch unbeteiligte Dritte davon erfasst werden.

Vorschau

Nächste Woche im Plenum: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern sowie ein Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes. Zu beiden Gesetzentwürfen haben wir eine Aussprache beantragt.

Einen guten Start in die neue Woche wünscht Ihnen

Ihr Dr. Hans Jürgen Fahn

Welche Aufgaben hat ein Kreisbrandrat in Bayern? – Anfrage zum Plenum

„Welche Aufgaben hat ein Kreisbrandrat in Bayern, ist bei der Neufassung des Feuerwehrgesetzes (bisher Art. 20) aufgrund der großen Fülle der Tätigkeiten geplant, dass der Kreisbrandrat hauptamtlich arbeitet und wenn nein, was ist der Grund, warum er dies weiterhin ehrenamtlich absolvieren soll, obwohl seine Wochenarbeitszeiten sehr hoch sind?“

So lautete meine Anfrage zum Plenum in der Kalenderwoche 13 / 2017.

Staatsminister Joachim Herrmann antwortet:

Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen, vgl. Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Er hat insbesondere die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Gem. Art. 20 Abs. 1 BayFwG ist der Kreisbrandrat grds. ehrenamtlich tätig. Eine nähere Umschreibung seiner Aufgaben findet sich in Nr. 19.1.2 der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG).

Vor Erstellung des Gesetzentwurfs zur Änderung des BayFwG hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) die Frage, ob die Funktion des Kreisbrandrats künftig nach dem Gesetz hauptamtlich auszuüben sein soll, mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessenvertretungen der Feuerwehren, insbesondere dem Landesfeuerwehrverband Bayern, intensiv diskutiert. Es herrschte Einigkeit, dass eine Umwandlung in eine hauptamtliche Funktion nicht verfolgt werden soll, weil die Kreisbrandräte auch künftig von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren gewählt werden sollen und weil die bestehende Vielfalt an Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Funktion erhalten bleiben soll. Die konkrete Ausgestaltung kann am besten jeweils vor Ort geregelt werden. Folglich wurde keine Änderung am Status der Kreisbrandräte in den Gesetzentwurf übernommen.

Es war dem StMI ein Anliegen, die Kreisbrandräte zu entlasten. Daher ist im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des BayFwG die Neuerung enthalten, dass Kreisbrandräte zu ihrer Unterstützung Fach-Kreisbrandinspektoren bestellen können, um ihnen spezifische Fachaufgaben zu übertragen. Durch die Bestellung von zusätzlichen Fach-Kreisbrandinspektoren können die ehrenamtlichen Kreisbrandräte ihre Aufgaben besser delegieren; sie werden hierdurch erheblich entlastet.

Hier das Originaldokument zum Download  „Anfrage zum Plenum: Feuerwehrgesetz / Aufgaben Kreisbrandrat“

 

Rede im Landtag: Rückkehrhilfen, -beratung verstärken (Rede Nr. 80 vom 29.03.2017)

Das Thema Rückkehrhilfen und Rückkehrberatung ist im Moment in aller Munde. Die Bundesregierung sagt, dieses Thema sei wichtig, die Rückkehrhilfen und die Rückkehrberatung müssten gesteigert werden. Allerdings gibt es hier noch großen Nachholbedarf.

Lesen Sie Details in meiner aktuellen Rede vom 29.03.2017 hier:

hier die Rede „Rückkehrhilfen,-beratung verstärken“ als PDF downloaden.

Alle meine Reden im Bayerischen Landtag finden Sie auch hier auf meinem Youtube-Kanal.

Bayerischer Integrationspreis 2017 und Bayerischer Asylpreis 2017 – jetzt bewerben!

Verleihung der Preise am 20. Juni 2017 – Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden

München/Erlenbach.  Auch in diesem Jahr werden wieder der Bayerische Integrationspreis und der Bayerische Asylpreis vergeben. Dr. Hans Jürgen Fahn, Mitglied im Sozialausschuss und Sprecher für Flüchtlinge und Vertriebene,  Entwicklungspolitik und Integration, ruft die vielen ehrenamtlichen Initiativen auf, sich hier zu bewerben. Der Bayerische Integrationspreis steht in diesem Jahr unter dem Motto „Empowerment für Frauen“. Frauen verfügen über jene sozialen Kompetenzen, die das Zusammenleben in unserer Gesellschaft befördern und der Schlüssel zu einer gelingenden Integration sind. Bewerben können sich  Personen, Vereine, Institutionen, Projekte oder Initiativen, die in frauenspezifischer Weise  Integration in Bayern fördern oder sich für die Integration, die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen mit Migrationshintergrund einsetzen.

Der Fokus des Bayerischen Asylpreises 2017 liegt auf dem Thema „Bekämpfung von Fluchtursachen“.  Im Mittelpunkt stehen beim Asylpreis in diesem Jahr  Frauen, die häufig durch Diskriminierung  zur Flucht gezwungen werden. Mit diesem Preis sollen Personen, Vereine, Institutionen, Projekte oder Initiativen ausgezeichnet werden, die sich für die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Verbesserung von Lebensbedingungen in den Herkunftsländern einsetzen. Dr. Hans Jürgen Fahn, Mitglied im Integrationsbeirat des Landtags, hofft auf viele Bewerbungen, weil dadurch auch das große Engagement der Bürger in Bayern für die Flüchtlinge und die Integration in der breiten Öffentlichkeit deutlich wird.

Alle Personen, Vereine, Institutionen, Projekte oder Initiativen, die sich angesprochen fühlen, können sich vom 27. März – 30. April 2017 per E-Mail unter integrationsbeauftragter@stk.bayern.de bewerben.

Bewerbungsformulare können unter folgenden Links abgerufen werden:

http://integrationsbeauftragter.bayern.de/imperia/md/content/stmas/integrationsbeauftragter/bewerbungsunterlagen_integrationspreis_2017.pdf

Neue Köpfe, neue Ideen, neuer Schwung!

Neuwahl bei den Freien Wählern Würzburg Stadt. Vorsitzender wurde der Stadtrat Uwe Dolata. Auch die anderen beiden Stadträte Andy Puhl (2. Vorsitzender) und Josef Hofmann sind im Vorstand.

Bei den turnusmäßigen Neuwahlen des Stadtverbandes  der Freien Wähler Würzburg wurden neue Köpfe an die Spitze gewählt.

Die beiden Stadträte der FWG Würzburg Uwe Dolata (1. Vorsitzender) und Andy Puhl (2. Vorsitzender) geben künftig die politische Richtung vor.

Ergänzt wird das Team durch die neu gewählte Schatzmeisterin Jutta Krumpholz und Schriftführerin Anna-Lena Dülk.

Ein weiterer Stadtrat der FWG Würzburg, Josef Hofmann, wurde mit dem Vorsitzenden Uwe Dolata zum Delegierten für die Bezirks- und Landesversammlungen gewählt.  Ersatzdelegiergte sind Jutta Krumpholz und Robert Starosta.

Zuvor hatte der scheidende Vorsitzende Helmut Suntheim, welcher aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert hat, in einem ausführlichen Rechenschaftsbericht auf die Aktivitäten der letzten zwei Jahre verwiesen.  Suntheim erläuterte die verschiedenen Themenveranstaltungen wie TTiP, Ceta, G8/G9, Abschaffung der Studiengebühren, Situation des Bahnhofes  wo die Freien Wähler jeweils stark vertreten waren.

Suntheim verwies zudem mit Recht darauf, dass die Freien Wähler mit ihren Aktivitäten Meilensteine in Würzburg gesetzt haben.

Der stellv. Bezirksvorsitzende Manfred Dülk dankte Helmut Suntheim im Namen aller Anwesenden  für seine geleistete Arbeit und verwies mit Nachdruck auf seinen nimmermüden Einsatz und Fleiß.

Ebenfalls bei der Versammlung war der Stimmkreisabgeordnete für die Region Würzburg

MdL Dr. Hans Jürgen Fahn. Fahn gab erste konkrete Vorstellungen für die Landtags-und Bezirkstagswahl im Jahre 2018. Er verwies auf die aktuellen Umfragen, welche die Freien Wähler bei sieben Prozent sehen.

Fahn betonte es muss das Ziel in Unterfranken sein, ca. acht Prozent der Stimmen einfahren, dann kann man davon ausgehen weiter mit zwei Abgeordneten vertreten ist.

In dem Gespräch mit den anwesenden Stadträten der FWG war man sich einig, dass künftig eine enge Themenverknüpfung zwischen Würzburger Kommunalpolitik und der Landespolitik in München bei Schnittstellen von Themenbereichen erfolgen soll.

In seinem Schlusswort erklärte der neue Vorsitzende Dolata, dass man durch konzentrierte gemeinsame Arbeit vieles für Würzburg im Sinne der Bürger erreichen kann. Zudem soll eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreisverband Würzburg-Land durch gemeinsame Aktivitäten erfolgen.

Rückblick: Parlamentarischer Abend „#Scheißegal – Kein Bock auf Politik? Jugend von heute zwischen Engagement und Verdrossenheit“

Wie ticken die jungen Leute von heute? Diese Frage ist zentral, wenn wir heute über das Verhältnis zwischen Jugend und Politik heute Abend diskutieren wollen.

Es gab und gibt viele Versuche, die junge Generation in unserem Land durch Begriffe wie „Generation Y“, „Millenials“, „Digital Natives“ oder „Generation Z“ zu beschreiben und zu erklären. Welches Erklärungsmuster der sogenannten „Jugend von heute“ der Realität am nächsten kommt, sei dahingestellt.

Fakt aber ist, dass sich die Jugend von heute von früheren jungen Generationen doch unterscheidet. Während meine Altersgenossen und ich in der Zeit der 68er-Bewegung, des Vietnamkriegs und der RAF aufwuchsen und wir gegen das unserer Meinung nach verstaubte Weltbild unserer Eltern und Großeltern rebellierten, scheint es heute so, als ob die Jugend keinen Bock auf Rebellion mehr hätte.

Viele fragen sich, gegen wogegen sie in einer Zeit der Vollbeschäftigung und einer vermeintlich sozialen Sicherheit denn noch rebellieren sollen, bzw. für was sie sich stark machen sollen?

Aber ist das wirklich so?

Stimmt es, dass die Jugend heutzutage fast ausschließlich nur noch an sich denkt? Ist „YOLO“ tatsächlich die sogenannte „oberste Maxime des Handelns“ junger Menschen von heute? Das kann ich mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen. Klar fällt es manchmal schwer, in  der Zeit des grenzenlosen Konsums auch noch andere, größere Ziele zu verfolgen als nur das neue Smartphone, das nächste Festivalticket und so weiter… Doch ich bin überzeugt, dass in unserer Jugend viel mehr schlummert als nur der Drang nach Konsum und Mainstream!

Es wäre doch schade, wenn folgendes Film-Zitat als Sinnbild für die Lebenswirklichkeit junger Menschen in unserem Land stehen würde: „Von dem Geld – was wir nicht haben – kaufen wir Dinge, die wir nicht brauchen – um Leuten zu imponieren, die wir nicht mögen. “Ich bin mir sicher, dass die Lebenssicht junger Menschen positiver ist!

Auch stellt sich mir die Frage, welche Rolle heute noch die Familie spielt bzw. inwiefern zählen der Wohnort, das Viertel, die Clique oder gar der Fußballverein zu den zentralen Bezugspunkten? Was hat sich hier konkret geändert? Das ist auch wichtig, um unsere Jugend besser zu verstehen.

Stimmt es, dass die „deutsche Jugend die Rebellion aufgegeben“ hat, wie unlängst  Die WELT im Zuge der Sinus-Studie behauptete? Für was brennen heutzutage unsere Jugendlichen und jungen Erwachsenen? Ist es das nächste Wochenende, die nächste Feierei oder sind auch Dinge wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Belang?

Manche führen an, dass die Jugend von heute im Zuge der Individualisierung schlichtweg heterogener geworden ist und daher, v.a. für die älteren Generationen schwerer zu verstehen ist. Welche Rollen spielen hierbei die verschiedenen Milieus, Subkulturen und Lebensentwürfe?

Zusammengefasst lautet also die Frage: Wie ticken die jungen Leute heutzutage?

Wie steht es um das gesellschaftliche Engagement dieser Generation und wie halten sie es mit der klassischen Politik? Sind sie in besonderem Maße anfällig für oder immun gegen populistische Umtriebe, die unsere Gesellschaft derzeit vor eine Belastungsprobe stellen? Hier müssen wir, das heißt wir Politiker, besonders aufpassen, dass wir unsere Jugend nicht verlieren. Denn das würde bedeuten, gleichzeitig auch die demokratische Zukunft unseres Landes zu verlieren!

In einer Zeit, in der die Trumps, die Le Pens und die Wilders auch vermehrt junge Leute ködern, muss die Politik wieder stärker die Sorgen und Nöte der jungen Menschen beherzigen. Ich bin der Meinung, dass wir es nicht zulassen dürfen, dass wir Teile unserer Jugend womöglich für immer verlieren. Ein ganz wichtiger Satz zum Schluss: Der demografische Wandel und der damit verbundene Rückgang der jungen Menschen erfordert, nicht weniger, sondern mehr Engagement und mehr Investitionen (personell, finanziell) in Kinder und Jugendliche.

Am Anfang hatte ich gesagt: Wie ticken junge Menschen heute ? Diese Fragen möchte ich jetzt noch einmal wiederholen: Wie ticken unsere Hauptdarsteller, unsere Referenten, wie ticken die vielen jungen Leute, die heute zu uns in den Landtag gekommen sind ? Man kann das Ganze noch etwas konkretisieren: Wie ist die Zukunft der Demokratie in Zeiten des Populismus? Brauchen die Jugendlichen mehr Medienkompetenz und natürlich geht es um die Fragen: Mehr Partizipation der jungen Menschen,  aber wie geht das ? Wir wissen: Partizipation ist wichtig, aber sie soll auch Spaß machen und soll nicht wieder Hierarchien aufbauen, denn Jugendliche wollen und sollen ihre Wege selbst bestimmen können.

Ich freue mich, viele interessierte junge Leute hier im Landtag begrüßen zu können. Herr Ronny Türk wird uns nun im Anschluss einen Einblick in die Lebenswelten junger Menschen liefern, damit wir heute Abend auf den nötigen wissenschaftlichen Input nicht verzichten müssen!

Ich wünsche Ihnen und Euch einen informativen und spannenden Abend und viele positiven Nachwirkungen, die dann zeigen, dass der Abend viele Impulse ausgelöst hat.

Bericht auf der Seite der FW Landtagsfraktion: http://fw-landtag.de/aktuelles/aktuelles-details/parlamentarischer-abend-scheissegal-kein-bock-auf-politik-jugend-von-heute-zwischen-engagem/

Studie „Wie ticken Jugendliche 2016“ (PDF zum Download)

Teilnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern an Deutschkursen in der Region Untermain

Angebote noch immer nicht genügend.  MdL Fahn fordert ausreichende Kurse am Untermain.

München/Aschaffenburg.  Der gelungenen Integration von  Flüchtlingen und Asylsuchenden in Deutschland liegen nach Meinung der Experten ausreichende Sprachkenntnisse zugrunde. Leider gibt es noch immer keine flächendeckenden Angebote. Auf die schriftliche Anfrage des Erlenbacher Landtagsabgeordneten

Dr. Hans Jürgen Fahn konnte die Staatsregierung keine befriedigenden Antworten auf die diversen Fragen geben, die im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden stehen. Für von der Bayerischen Staatsregierung geförderte Sprachkurse laufen derzeit die Planungen für Kurse, die 2017  angeboten werden sollen, aktuell finden keine Sprachkurse statt. Die derzeit in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg lebenden 1219 Flüchtlinge sind demnach auf ehrenamtliche Maßnahmen angewiesen.

Um den Asylsuchenden zu vermitteln, dass in Deutschland Männer und Frauen gleichberechtigt behandelt werden, sind auch in Zukunft keine speziellen Sprachkurse für Frauen geplant, des Weiteren sprechen wirtschaftliche Gründe gegen rein weiblich besetzte Kurse, da aus Mangel an Teilnehmerinnen ein Kurs oft nicht zustande käme. Ebenso gibt es keine ausgesprochene Kinderbetreuung währende der Kursdauer, da die Kinder  nach Verteilung in die einzelnen Kommunen einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zu Einschulung haben, bzw. die Betreuung während des Kurses durch Ehegatten, Freunde oder Verwandte in der Unterkunft organisiert werden kann.

Auf die Frage von Dr. Fahn, welche Ursachen und Gründe für die Nichtteilnahme von weiblichen Flüchtlingen und Asylbewerbern an den Sprach- und Integrationskursen bekannt sind, gab das Staatsministerium bekannt, dass hierzu weder Erkenntnisse vorliegen, noch Daten erhoben werden. Für Dr. Fahn ist das keine befriedigende Antwort. Als Sprecher für Flüchtlinge und Vertriebene, Entwicklungspolitik und Integration und Mitglied in der Enquete-Kommission Integration fordert er, dass die Staatsregierung die Ursachen und Gründe erforscht.