Der Geologe Dr. Otto Heimbucher war am 13.03.2017 gemeinsam mit uns bei einem Ortstermin in Mainbullau. Thema war die Schießanlage. Inzwischen liegen 50 t Bleischrot auf umliegenden Wiesen bzw. Waldböden. Sinnvoll wäre als Alternative Kugeln aus Stahl. Der Bürgermeister von Rüdenau befürchtet das Eindringen von Blei in das Grundwasser, was nicht völlig auszuschließen ist. Handlungsbedarf ist angesagt!
Eine Chronologie von 1971 bis heute:
03.11.71
Genehmigung (LRA) zur Errichtung und Betrieb eines Tontaubenschießstandes
17.02.76
Genehmigung (LRA) zum Betrieb eines Tontaubenschießstands zum „Trap“-Schießen (Tontauben- Wurf-Anlage) eines Pistolenschießstandes mit 5 Bahnen bei einer Distanz von je 25 m und eines Pistolenschießstandes mit 4 Bahnen bei einer Distanz von je 100 m auf der Schießanlage
27.08.82
Inkrafttreten der Naturparkverordnung Bayerischer Odenwald, dort insbesondere § 6: „In der Schutzzone ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu vermindern, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.“
1983
Beschwerden über Schießlärm
07.07.83
LfU: „Grundsätzlich sollten … Erweiterungen genehmigter Schießanlagen, die mit einer Verschlechterung der Lärmsituation verbunden sind, in Zukunft nicht mehr in der Schutzzone des Naturparks genehmigt werden“
14.11.83
Genehmigung (LRA) zur Erweiterung des bestehenden Tontaubenschießstandes um eine 15 Maschinen-Tontaubenwurfanlage
Schießzeiten: Samstags 13.00-18.00 Uhr und Sonntags 9.00- 13.00 Uhr
09.06.92
Genehmigung (LRA)zur Errichtung und Betrieb eines 60-m-Laufend-Wild-Standes (kombinierter Stand Kipphase – laufender Keiler)
11.09.02
Genehmigung (LRA) zum Anbau eines Kugelfanges an den bestehenden Laufend-Wild-Schießstand
23.03.04
Genehmigung (LRA) zur Erweiterung Aufenthalts- und Lagergebäude
08.03.07
Genehmigung (LRA) zum Neubau Gartengerätelager, Anbau Lagergebäude an best. Vereinsheim. Das LRA teilt auf Nachfrage mit, dass sich in den Akten keine Begründung der Unteren Naturschutzbehörde befindet
19.03.07
Genehmigung (LRA) massive Erweiterung der Schießzeiten: Werktags 9.00-12.00 + 13.00-19.00 Uhr, Sonn/Feiertags: 9.00-13.00 + 15.00-20.00 Uhr
27.02.08
Genehmigung (LRA) :
- Umgestaltung der Wurfscheibenanlage
- Errichtung Lärmschutz- und Schrotfangwall mit aufgesetzter Schrotfangwand
- Verlegung der schießtechnischen Einrichtungen für Trap, Skeet und Parcours
- Offene Schießstätte für Handfeuerwaffen, Sport/Jagdschießen, Wurfscheiben Trap / Skeet
- Neu zu errichten: 1 Wurfmaschinenstand für 3 Maschinen (Trap) 5 Schützenstände in 11 m Abstand vom Unterstand 2 Wurfmaschinen-Abzieherhäuser für Skeet, 8 Schützenstände, 2 Rollhasenanlagen mit je 3 Schützenständen, 1 Kipphasenanlage mit 5 Schützenständen (Skeet) Kompakt-Parcours mit 4 Wurfmaschinen, 1 Wartestand, 1 Schutzhütte, 1 Lärmschutz- und Schrotfangwall (Erdwall) mit aufgesetzter Schrotfang- wand in Holzbauweise
Das LRA teilt 2016 auf Nachfragen von MdL Dr. Fahn mit, dass die Voraussetzungen der Privilegierung des Bauvorhabens im Außenbereich (überwiegende Nutzung durch Jäger) nicht geprüft wurde. Das Vorhaben verstöße auch nicht gegen § 6 NaturparkVO. Eine Räumung soll des Bleischrots regelmäßig erfolgen, allerdings sei die Methode noch nicht geklärt. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild seien zu vernachlässigen. Auswirkungen auf geschützte Tierarten sind nicht geprüft worden.
2008-2012
Errichtung eines 17 m hohen Schrotfangwalls mit rd 120.000 t „Bodenmaterial und Recyclingstoffe“ mit 4600 Lastwagenladungen. Herkunft teilweise nicht nachweisbar. Verbleib des belasteten Bodens unklar.
09.06.12
Inbetriebnahme der umgebauten Schießanlage
2012
BJV errichtet einen 12.000 t umfassenden, ca, 100m langen nicht genehmigten Stützwall hinter dem Schrotfangwall
25.10.12
Antrag BJV auf Änderung der der Schusszahlen bis zu 75.000 Schuss/Tag
Erweiterung der Schießzeiten: Normalbetrieb Werktags: 09.00 – 20.00 Uhr Sonn/Feiertags: 09.00 – 13.00 Uhr 15.00 – 20.00 Uhr, Wettkampfbetrieb (seltene Ereignisse, max. 10 Tagen im Jahr) Sonn/Feiertags 09.00 – 20.00 Uhr. Nach vehementen Protesten der BI Bleifreier Odenwald und aus Rüdenau Antrag zurückgezogen.
28.01.13
Antrag BJV auf Erweiterung der 100 m Schießbahn auf 185 m.
04.13
Es wird diverser Bauschutt und Müll in dem Stützwall gefunden. Baueinstellung wird vom LRA angeordnet. BJV klagt gegen die Baueinstellung
28.07.13
Kommunalpolitiker stehen hinter dem Schrotfangwall im Bleischrotregen
09.13
Private Bodenprobe weist massive Bleibelastung des Bodens außerhalb der Schießanlage nach
17.10.13
Nach vehementen Protesten der BI Bleifreier Odenwald und aus Rüdenau lehnt LRA Antrag auf Erweiterung wegen fehlender Privilegierung und aus Naturschutzgründen ab.
11.13
BJV reicht Klage gegen Ablehnung ein
10.13
Gutachter des BJV und Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) nehmen Bodenproben
11.13
Ergebnisse des WWA überschreiten Grenzwert für Blei bis zum 25-fachen. LRA ordnet orientierende Untersuchung an. Rüdenau sorgt sich um sein Trinkwasser. Die BI Bleifreier Odenwald verlangt sofortige Beseitigung des Bleischrots.
08.04.14
Die Klage des BJV gegen die Baueinstellung Stützwall wird vom VG Würzburg abgewiesen.
01–12.14
Die orientierende Untersuchung dauert an.
01-12.15
Die orientierende Untersuchung dauert an.
28.09.16
Das LRA genehmigt den Stützwall nachträglich wegen Bestandsschutz des Hauptwalles und keines Verstoßes gegen die NaturparkVO
28.10.16
Das WWA stellt die Ergebnisse der orientierenden Untersuchung vor: Der Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung ist erhärtet, eine Gefährdung des Grundwassers kann nicht ausgeschlossen werden.
Das LRA will sicher stellen, dass nicht mehr über den Schrotfangwall hinaus geschossen wird und eine Detailuntersuchung beauftragen
13.03.2017
Es werden frische Schrotkugeln außerhalb der Schießanlage nachgewiesen, eine Detailuntersuchung ist noch nicht beauftragt, das Bleischrot (geschätzte 40 – 50 t) liegt unverändert auf dem Waldboden.
13.03.2017
Informationsveranstaltung des BN Miltenberg zur Bleibelastung an der Schießanlage. Fachgutachter Dr. Heinbucher fordert unverzügliches Handeln des LRA:
- der belastete Bereich außerhalb der Schießanlage ist abzusperren
- Arbeiten in diesem Bereich sind zu verbieten
- der Boden ist umfassend, nicht nur punktuell auf seine Belastung mit Schadstoffen zu untersuchen
- eine bisher unterlassene Untersuchung auf PAK hat zu erfolgen
- ein Grundwassermonitoring ist einzurichten
- die Verwendung von Bleischrot ist zu verbieten
Die Schließung des Schießplatzes ist anzuraten.