Gericht kippt Wohngebühren

Fahn: Jetzt muss das Sozialministerium handeln- Initiativen in Hösbach und Mainaschaff  dürfen hoffen. Es ist schon eine Sensation. Der Verwaltungsgerichthof in München hat die umstrittenen Wohngebühren für Flüchtlinge gekippt.

Dr.Hans Jürgen Fahn, Mitglied im Sozialausschuss hatte bereits in Sitzungen des Sozialausschusses in den vergangenen Monaten kritisiert, dass die in der Asyldurchführungsverordnung festgelegte Pauschale von 278 €  (ist bundesweit ein Spitzenwert)weiterhin bestehen bleibe und dass es weiterhin keine Differenzierung gibt.  Das Ministerium lehnte aber ab. D

Mit anderen Worten: Wenn 6 Flüchtlinge in einer 20 m²  Zimmer leben müssen, dann muss jeder einzeln 278 € zahlen; analoges gilt auch für die 33 €  Kosten für Hausenergie. Auch die wird weiterhin einzeln „abgeknöpft“. Das ist und bleibt Mietwucher, der nicht zu verantworten ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat es deutlich ausgedrückt: „Es fehlt vollständig ene ordnungsgemäße Gebührenkalkulation“.

Zwar ist es selbstverständlich, dass anerkannte Flüchtlinge, die Arbeit gefunden haben, auch Miete zahlen müssen, aber dies muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wohnraum des einzeln sein.

Das Ministerium lehnte auch ein differenzierte Gebührenregelung ab, z.B. bei einem Dreibett oder 6-Bettzimmer nicht 278 € für jeden einzeln,  sondern jeweils ein geringerer Betrag (immer in Abhängigkeit von der Zahl der Bewohner). „Alles andere ist ungerecht und unangemessen“, so Fahn.

 Am Untermain hatten sich die Helferkreise in Mainaschaff und Hösbach gegen diese Regelung gewandt. Die Hösbacher hatten sogar eine Petiotion an den Bayer. Landag gerichtet.

„Jetzt muss es darum gehen, dass das Innenministerium (ist jetzt zuständig) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshof umgehend umsetzt und auch die notwendigen Rückzahlungen vornimmt.