Rede Nr. 97 – Sozialgesetz und Aufnahmegesetz

Man muss auch Fragen stellen können. Wir beraten den Gesetzentwurf in Zweiter Lesung. Gut ist beispielsweise die neue Regelung bei der Kostentragung. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung‘ Wir begrüßen, dass künftig unabhängig vom Aufenthaltsstatus der unbegleitet Schutzsuchenden die Kosten von den Bezirken erstattet werden. Das ist der erste richtige Schritt, und er geht in die richtige Richtung. Wir sagen allerdings auch: Das muss noch verbessert werden. Wir wollen – auch das haben wir schon immer gesagt – die volle Kostenerstattung für die volljährigen Jugendlichen.

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Rede im Landtag: Änderung des Aufnahmegesetzes (Rede Nr. 76 / 09.03.2017)

Seit dem 1.11. 2015 trägt der Freistaat die Kosten für unbegleitete Minderjährige, die in Bayern versorgt werden. Im Jahre 2016 wurden für die Kostenerstattung 632 Mio. € im Haushalt eingestellt, im Jahre 2017 sind es rund 364 Mio. €. Seit dem 1. 1. 2015 übernimmt der Freistaat der Jugendhilfekosten, der als asylberechtigten anerkannten unbegleiteten Kinder und Jugendlichen.

Die vorliegende Neuregelung der Kostentragung stellt sicher, dass die Bezirke vom Freistaat in dem gleichen Umfang Kostenerstattung erhalten, wie die Jugendämter bisher erstattungsberechtigt waren.

Die künftige Kostentragung durch den Freistaat erfolgt somit – entsprechend den Regelungen des SGB  VIII- unabhängig vom Aufenthaltsstatus des unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen.

Wir begrüßen, dass die Vereinheitlichung der Erstattung von Jugendhilfekosten erfolgt und umgesetzt wird und natürlich begrüßen wir,dass der Freistaat auch die Kosten von unbegleiteten jungen Volljährigen übernimmt, ….. Lesen Sie hier die vollständige Rede (Downlod als PDF)