Rede im Landtag: Staatliche Finanzierung der Jugendhilfekosten für unbegleitete junge Flüchtlinge (Nr. 82 vom 25.04.2017)

….. wir haben über diesen Antrag und diese Thematik schon öfters gesprochen. Dennoch ist es gut, dass wir auch heute darüber sprechen. Der Freistaat soll die gesamten Kosten nicht nur bis zum 18., sondern bis zum 21. Lebensjahr tragen. Betroffen sind etwa 10.500 minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge. Zwar übernimmt der Freistaat einen Kostenanteil für die jungen Volljährigen. Dieses Argument wird der Staatssekretär vorbringen. Dieses Ergebnis haben wir uns aber nicht gewünscht. Herr Staatssekretär, Sie wissen auch, dass sich die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls eine andere Lösung gewünscht haben, weil alle anderen Bundesländer die Kosten komplett erstatten. …..

Vollständige Rede 82,Kosten für junge Volljährige (PDF zum Download / 308 KB)

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Rede im Landtag: 70 Jahre Bayerische Verfassung (Nr. 81 vom 25.04.2017)

….. lch gehe zunächst auf den Antrag „Keine kalte Kommunalisierung der Kosten der lntegration!“ ein. Das ist eine wichtige Forderung, die wir unterstützen. Da geht es um zusätzliche Plätze in Kindergärten, um Hilfe für den Einstieg in der Schule usw. Wir haben die finanzielle Unterstützung vonseiten des Freistaats auch beim lntegrationsgesetz immer wieder eingefordert. Diese Forderungen sind aber nicht erfüllt worden. Wir sagen natürlich: Wer bestellt, soll auch bezahlen. …..

….. Bei der Familienpolitik stimmen wir allen Punkten zu, ebenso bei den Anträgen zur UN-Behindertenrechtskonvention. Und natürlich stimmen wir auch dem Antrag zur demokratischen Bildung durch Stärkung der politischen Bildung zu. Wenn Sie Sozialkunde mit einer Stunde in der Woche und auch noch am Freitag in der sechsten Stunde unterrichten mussen ,dann bringt das überhaupt nichts mehr. Auch das ist zum Teil die Realität an bayerischen Schulen. Wir müssen hier insgesamt noch viel mehr tun.  Ein Beispiel ist auch das Service-Learning.  Dieses verbindet schulisches Lernen mit gesellschaftlichem Engagement und bedeutet Engagement für andere Schüler …..

Ausführliche Rede 81,70 Jahre Bayer.Verfassung (PDF-Dokument zum Download / 730 KB)

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Rede im Landtag: Änderung des Aufnahmegesetzes (Rede Nr. 76 / 09.03.2017)

Seit dem 1.11. 2015 trägt der Freistaat die Kosten für unbegleitete Minderjährige, die in Bayern versorgt werden. Im Jahre 2016 wurden für die Kostenerstattung 632 Mio. € im Haushalt eingestellt, im Jahre 2017 sind es rund 364 Mio. €. Seit dem 1. 1. 2015 übernimmt der Freistaat der Jugendhilfekosten, der als asylberechtigten anerkannten unbegleiteten Kinder und Jugendlichen.

Die vorliegende Neuregelung der Kostentragung stellt sicher, dass die Bezirke vom Freistaat in dem gleichen Umfang Kostenerstattung erhalten, wie die Jugendämter bisher erstattungsberechtigt waren.

Die künftige Kostentragung durch den Freistaat erfolgt somit – entsprechend den Regelungen des SGB  VIII- unabhängig vom Aufenthaltsstatus des unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen.

Wir begrüßen, dass die Vereinheitlichung der Erstattung von Jugendhilfekosten erfolgt und umgesetzt wird und natürlich begrüßen wir,dass der Freistaat auch die Kosten von unbegleiteten jungen Volljährigen übernimmt, ….. Lesen Sie hier die vollständige Rede (Downlod als PDF)