Newsletter KW 14 / 11.04.2017

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Liebe Leserinnen und Leser,

unser Einsatz hat sich gelohnt! Diese Woche haben nun endlich die CSU-Fraktion und die Staatsregierung eine Rückkehr zum G9 beschlossen. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion begrüßen wir das sehr. Schließlich haben wir dies bereits vor vier Jahren in unserem Volksbegehren gefordert.

Stand der Freien Wähler am 12. Juli 2014 in Aschaffenburg Herrstallstraße

Ohne dieses Volksbegehren hätte es den Schwenk der CSU nie gegeben. Doch nun endlich entspricht die Staatsregierung dem Wunsch der überwältigenden Mehrheit der gymnasialen Schulfamilie. Wir sehen uns damit in unserer Politik bestätigt. Einmal mehr zeigt sich hier, dass wir FREIEN WÄHLER mit unserer großen Nähe zu den Menschen vor Ort Impulsgeber der bayerischen Politik sind.

Bedauerlich bleibt, dass Minister Spaenle und die CSU mit ihrer Verweigerungshaltung einer halben Schülergeneration die Möglichkeit zu mehr Zeit zum Lernen und zum Leben genommen haben.

Die Initiative „Pulse of Europe trifft sich derzeit jeden Sonntag in zahlreichen Städten in Europa und will damit ein Zeichen für die Zukunft Europas setzen.

Auch zahlreiche Bürger/innen aus Aschaffenburg und Umgebung waren diesen Sonntag bei strahlendem Sonnenschein zum 2. Mal dabei.

Auch ich unterstütze die Initiative Pulse of Europe. Hier gemeinsam mit Bürgermeister Thomas Krimm, Goldbach (mitte) und stv. Bürgermeister Herzing – Aschaffenburg (links)

Die Initiative trifft sich aktuell jeden Sonntag um 14:00 Uhr am Theaterplatz in Aschaffenburg. Mehr Infos unter „Pulse of Europe“.

Mein neues Vorstellungsvideo, an dem mein Team und ich einige Zeit gearbeitet haben, steht seit wenigen Tagen auf meinem Youtube-Kanal für Sie zur Verfügung. Es ist der Auftakt einer Reihe weiterer Videos, die zu einzelnen Schwerpunktthemen folgen werden. Ich freue mich über Ihren Besuch und dass Ihnen das Video gefällt.

Link zum Youtube-Video

R ü c k b l i c k

Freiberufliche Hebammen haben es in Bayern nicht leicht. Sie haben mit einem niedrigen Einkommen und gleichzeitig hohen Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung schon genug zu kämpfen. Nun wollen ihnen die Kassen im Rahmen der Vergütungsverhandlungen auch noch bürokratische Hürden für die Abrechnung in den Weg legen. Dies würde die Berufsausübung erheblich erschweren und zu weiteren Einkommensverlusten führen. Dabei geben bereits jetzt immer mehr Hebammen ihren Beruf auf. Mit einer Aktuellen Stunde wollten wir daher im Landtag ein Signal für bessere Arbeitsbedingungen für diese wichtige Berufsgruppe setzen. Das Thema hat landesweit Auswirkungen: Schließlich arbeiten 78 Kliniken in Bayern ausschließlich mit Beleghebammen – also freiberuflichen Hebammen. Wenn die Krankenkassen jetzt im Rahmen der aktuellen Vergütungsverhandlungen weitere bürokratische Hürden bei der Abrechnung durchsetzen, dann werden bald noch mehr Geburtshilfestationen im Freistaat schließen. Nach unserer Überzeugung sollen Hebammen ihren Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausüben können. Dafür müssen sie eine der Bedeutung ihrer Aufgabe angemessene Vergütung erhalten. Die Sicherstellung einer geburtshilflichen Versorgung in der Fläche ist eine existentielle Aufgabe unserer Gesellschaft, zu der die rund 1.800 in Deutschland tätigen Beleghebammen einen wichtigen Beitrag leisteten. Unsere Fraktion fordert deshalb schon lange einen Haftungsfreistellungsfonds für Hebammen.

Die Suche nach einem möglichen Standort für einen dritten Nationalpark in Bayern trägt Streit in die Regionen. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion haben wir daher die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, den Ministerratsbeschluss, wonach ein dritter Nationalpark in Bayern angestrebt wird, aufzuheben. Das Thema hat bereits im Steigerwald, dem Spessart und im Ammergebirge zu teils massiven Konflikten geführt und die Bevölkerung bis in Vereine und Familien hinein gespalten. Ein weiterer Nationalpark würde enorme Kosten für den Steuerzahler und viele Nutzungseinschränkungen nach sich ziehen. Zudem ist unklar, ob diese Ausfälle durch zusätzliche Tourismuseinnahmen aufgefangen würden. Ein dritter Nationalpark müsste von unten gewollt und akzeptiert sein. Er kann nach unserer Überzeugung nicht gegen den Willen der ortsansässigen Bevölkerung umgesetzt werden.

Das Kirchenasyl hat für uns FREIE WÄHLER in besonderen Fällen als letzter „Notweg“ seine Berechtigung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte fordern wir die Staatsregierung daher auf, das Institut des Kirchenasyls weiterhin zu achten und zu respektieren und den Gesprächsfaden zwischen Kirche und Staat auf keinen Fall abreißen zu lassen. Die Kirchen stehen nicht außerhalb des Rechts – und wissen das auch. Gerade deshalb gehen sie mit dem Kirchenasyl auch sehr verantwortungsvoll um. Dieses Institut dient dazu, in speziellen Einzelfällen die Rechtslage und bestehende Ermessensspielräume noch einmal auszuloten. Wie wichtig dies ist, zeigt die Tatsache, dass die Behörden in vielen derartigen Fällen doch noch ein Bleiberecht gewähren. Wir sehen deshalb mit Sorge, dass die Anzahl an Ermittlungsverfahren gegen Pfarrerinnen und Pfarrer wegen strafbarer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zunehmen. Wir wissen, dass die Staatsanwaltschaften aufgrund des Legalitätsprinzips ermitteln müssen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld einzustellen und wir hoffen, dass sie hiervon weiterhin Gebrauch machen. Die Besonderheiten des Kirchenasyls müssen auf jeden Fall im Rahmen der Ermittlungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.

Newsletter KW 13 / 30.03.2017

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„Welche Aufgabe hat ein Kreisbrandrat in Bayern? Ist bei der Neufassung des Feuerwehrgesetzes aufgrund der großen Fülle der Tätigkeiten geplant, dass der KBR künftig hauptamtlich arbeitet? …..“. Dies war meine Anfrage zum Plenung in der KW 13/2017. Die Antwort von Innenminister Joachim Herrmann finden Sie hier .

Am Samstag 1. April stand meine Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns im Rahmen des Projekts „Stadt. Land. Kreis. Integration! Förderung der integrationspolitischen Strukturen im ländlichen Raum“ – kurz: AGABY – auf dem Programm. Nähere Infos zur Veranstaltung lesen Sie in Kürze auf meiner Webseite. Also bleiben Sie dran. Werden Sie mein „Fan“ auf Facebook oder abonnieren Sie meinen Newsletter.

Liebe Leserinnen und Leser,

die CSU will Änderungen am Kommunalwahlrecht durchsetzen und hat einen Antrag auf Rückkehr zum D’Hondt-Sitzverteilungsverfahren bei Kommunalwahlen gestellt. Diesen Vorstoß lehnen wir entschieden ab. Denn das Auszählverfahren nach D’Hondt begünstigt tendenziell die größeren Parteien und Wählergruppen. Die CSU missbraucht damit ihre Macht und versucht, die parteipolitische Konkurrenz mit einfachen Mitteln zu schwächen. Das widerspricht unserem demokratischen Grundverständnis. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion treten wir diesem Ansinnen daher ganz klar entgegen. Die Sitzverteilung in Gremien muss den Wählerwillen widerspiegeln und die Stimmanteile der jeweiligen Gruppierungen möglichst genau abbilden. Wir haben deshalb diese Woche in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, den Machtmissbrauch zu stoppen und nicht zu D´Hondt zurückzukehren, weil wir dieses Sitzverteilungsverfahren für nicht zeitgemäß halten. Erst 2010 wurde mit einem einstimmigen Landtagsbeschluss das Hare-Niemeyer-Verfahren auf kommunaler Ebene eingeführt. Nun, da die CSU die absolute Mehrheit in Bayern hat, will sie das Wahlrecht wieder ändern – ein mehr als durchschaubares Manöver!

Rückblick

Landesweit sorgten in letzter Zeit mehrere Fälle von Kirchenasyl für Schlagzeilen. Vermehrt ermitteln bayerische Staatsanwaltschaften gegen Pfarrerinnen und Pfarrer, die Geflüchtete in ihren Gemeinden unterbringen. Wir sind der Meinung, das Kirchenasyl dient einem wichtigen Zweck: Behörden sollen die Rechtslage und bestehende Ermessensspielräume in besonderen Einzelfällen noch einmal ausloten, damit humanitäre Härten nach einer Abschiebung vermieden werden. Die Kirchen beanspruchen mit dem Kirchenasyl für sich kein Sonderrecht, denn der Staat kann trotzdem jederzeit von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen und eine Abschiebung vollziehen. Die Übereinkunft zwischen Staat und Kirche, dass er das gerade nicht macht, hat sich bewährt und sollte auch weiter so praktiziert werden. Dennoch ist die Kirche kein rechtsfreier Raum und auch Geistliche unterliegen dem Gesetz. Es ist uns FREIEN WÄHLERN daher sehr wichtig, dass die Besonderheiten jedes einzelnen Falls von Kirchenasyl ausreichend berücksichtigt werden. Nach der Rechtsprechung können humanitäre Gründe in Ausnahmefällen immerhin zur Straflosigkeit der Unterstützungshandlungen führen. Bisher wurden die Ermittlungsverfahren oftmals wegen geringer Schuld eingestellt. Wir setzen uns dafür ein, dass hiervon in der Regel auch weiterhin Gebrauch gemacht wird.

Auch der Umgang mit Flüchtlingen in Bayern stand diese Woche wieder einmal auf der Tagesordnung des Landtags. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wollten wir die Rückkehrberatungen und Rückkehrhilfen intensivieren. Das ist in unseren Augen sinnvoller und effektiver, als schwerpunktmäßig auf Abschiebungen zu setzen. In einem Antrag forderten wir daher mehr Unterstützung für rückkehrwillige Flüchtlinge. Viele Menschen, die in ihre Heimatländer zurückkehren wollen, wissen nicht, dass es diverse Unterstützungs- und Beratungsangebote gibt. Leider hat die CSU-Mehrheit unseren Antrag abgelehnt.

Wie steht es mit der angekündigten Behördenverlagerung? Darüber wollen wir durch einen Bericht Auskunft erhalten. Wir möchten unter anderem wissen, für welche der geplanten Behördenverlagerungen es mittlerweile Projekt-, Zeit- und Finanzpläne gibt und wie diese aussehen. Außerdem interessiert uns, wie viele Arbeitsplätze nach derzeitigen Planungen an den jeweiligen Standorten entstehen werden und bis wann das der Fall sein wird.

Soll der sogenannte genetische Fingerabdruck für eine effektivere Strafverfolgung mit dem klassischen Fingerabdruck gleichgesetzt werden? Auch darüber diskutierten wir diese Woche im Plenum. Grundsätzlich begrüßen wir Bestrebungen, die eine effiziente und erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Polizei fördern und verbessern. In den Fällen, in denen es um den Verdacht auf schwere Straftaten und Sexualdelikte geht, kann der genetische Fingerabdruck schon jetzt genommen und ausgewertet werden. Inzwischen dürfen bereits bei 41 verschiedenen Straftatbeständen DNA-Daten gespeichert werden – angefangen von Sexualdelikten, bis zur Brandstiftung, Wohnungseinbruch, Diebstahl, Bildung terroristischer Vereinigungen, Erpressung und Körperverletzung im Amt. Die jetzige Bundesratsinitiative schießt daher eindeutig über das Ziel hinaus, wenn zukünftig der Polizei in einer Vielzahl weiterer Fälle die Auswertung eines genetischen Fingerabdrucks erlaubt sein soll, wo bisher nur der klassische, daktyloskopische Fingerabdruck genommen werden durfte. Der Begriff des Fingerabdrucks führt dabei eindeutig in die Irre: Hier gibt es keinen Abdruck eines Hautmusters, hier werden Erbanlangen von Menschen ausgelesen. Eine derartige genetische Auslesung persönlicher Merkmale ist mit einfachen erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht mehr zu vergleichen. Die DNA-Analyse ermöglicht Rückschlüsse auf Ethnie, Verwandtschaftsverhältnisse, Geschlecht und bestimmte genetische Dispositionen, was bei der Abnahme eines ganz normalen Finderabdrucks nicht möglich ist. Datenschutzrechtlich ist und bleibt dies also ein höchst sensibles Thema. Bei einer Ausweitung auf niedrigschwellige Verdachtsfälle muss besonnener und wesentlich differenzierter gearbeitet werden – insbesondere dann, wenn auch noch unbeteiligte Dritte davon erfasst werden.

Vorschau

Nächste Woche im Plenum: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern sowie ein Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes. Zu beiden Gesetzentwürfen haben wir eine Aussprache beantragt.

Einen guten Start in die neue Woche wünscht Ihnen

Ihr Dr. Hans Jürgen Fahn