Rede im Landtag: Staatliche Finanzierung der Jugendhilfekosten für unbegleitete junge Flüchtlinge (Nr. 82 vom 25.04.2017)

….. wir haben über diesen Antrag und diese Thematik schon öfters gesprochen. Dennoch ist es gut, dass wir auch heute darüber sprechen. Der Freistaat soll die gesamten Kosten nicht nur bis zum 18., sondern bis zum 21. Lebensjahr tragen. Betroffen sind etwa 10.500 minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge. Zwar übernimmt der Freistaat einen Kostenanteil für die jungen Volljährigen. Dieses Argument wird der Staatssekretär vorbringen. Dieses Ergebnis haben wir uns aber nicht gewünscht. Herr Staatssekretär, Sie wissen auch, dass sich die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls eine andere Lösung gewünscht haben, weil alle anderen Bundesländer die Kosten komplett erstatten. …..

Vollständige Rede 82,Kosten für junge Volljährige (PDF zum Download / 308 KB)

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