Pressemeldung: Höllenlärm über dem Untermain!

Aschaffenburg/Krombach. Seit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen im Herbst 2011 hat die Lärmbelastung in unserer Region deutlich zugenommen.

„Die Flieger dröhnten über mir im 2 – 3 Minutentakt oder ich konnte sie als Dauergetöse aus Richtung Mömbris, Blankenbach oder Schöllkrippen hören,“ schildert die Krombacherin Edeltraud Glaab ihre Erfahrung am vergangenen Donnerstag im Rahmen einer Veranstaltung, zu der der Landtagsabgeordnete Dr. Hans Jürgen Fahn (Freie Wähler) eingeladen hatte. Seit 2011 habe man aus dem ehemaligen idyllischen Luftkurort Krombach ein Lärmgetto gemacht. Donnern, Dröhnen, Pfeifen, Jaulen, Heulen, ein unbeschreibliches Dauergetöse oftmals schon ab 5 Uhr morgens, so die Krombacherin weiter.

Haben die Menschen inzwischen resigniert, bei den Verantwortlichen anzukämpfen?

Diese Frage stellte der Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER in seiner „Fraktion vor Ort“-Veranstaltung in der Aschaffenburger Stadthalle.

Bereits am 8.12.2011 wurde mit großem Interesse die Bürgerinitiative „Ein Himmel ohne Höllenlärm“ gegründet. Bereits damals, wurden vier wichtige Punkte genannt: die Steigung der Flugfrequenz um ca. 50%; ein langwieriger, zeitintensiver und zermürbenden Diskussionsprozess, eine zu niedrige Flughöhe die bereits damals schon kritisiert wurde.

„Die Problemsituation ist auch 2018 noch immer die gleiche: Die Rhein-Main-Region östlich und westlich des Flughafens wird von 5-12 Uhr mit einem sog. Lärmteppich mit ca. 50 km Breite zugedeckt. Das entsprechende Gebiet ist 5000 km² groß, beträgt ca. 14% des Rhein-Main-Gebietes, wo 3 Mio. Menschen leben. Zusätzlich kam es  durch eine Nutzungs-änderung des Landebetriebs zu einer Verlängerung der Überflugzeiten am Bayerischen Untermain von 6 auf 14,5 Stunden, was zu einer erhöhten Fluglärmbelastung in einer Überflughöhe von 4000 Fuß (= 1200 m) führt,“ berichtet MdL Fahn.

Dass in der Praxis durchaus andere geräuschärmere Anflugverfahren möglich wären, erläuterte der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Ein Himmel ohne Höllenlärm“ Dr. Peter Hackenberg in seinem Vortrag. Wesentlich stärker frequentiere Flughäfen, wie beispielsweise London Heathrow und Paris Carles de Gaulle bestätigen dies. Hackenberg bemangelt insbesondere die Untätigkeit der Kommunalpolitik.

Die konkrete Betroffenheit am Untermain durch Rückmeldungen von Bürgern änderte sich. In den letzten 6 Jahren gab es vielfältige Initiativen, um diese Forderungen/Wünsche umzusetzen: Bereits im Dezember 2011 wandte sich Landrat U. Reuter in einem Brief an MP Seehofer mit der Bitte um eine Prüfung von lärmärmeren Anflugverfahren.

Breiter angelegt war die Initiative von 17 Bürgermeistern (von 10 aus dem Kahlgrund) der Region mit einem Brief an die Deutsche Flugsicherung, die Fluglärmkommission und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Dies geschah auch deshalb, weil sich inzwischen viele Bürger ganz konkret über die zunehmenden Fluglärm im Rathaus beschwerten. In dem Brief ging es auch um die Einführung des CDA-Verfahrens nach Londoner Vorbild. Die Antwort war kurios. Prof. Scheurle von der Deutschen Flugsicherung antwortete, das CDA-Verfahren sei in den Regelbetrieb überführt worden, könne aber bei hohem Verkehrsaufkommen und bei schlechtem Wetter nicht angewendet werden, weil es sich negativ auf die flüssige Betriebsabwicklung auswirke.

Bis 2014 kamen neben Bürgern aus dem Kahlgrund Beschwerden aus dem Landkreis Miltenberg (z.B. Mömlingen, Sulzbach, Großwallstadt und sogar Miltenberg). Derzeit gibt es vor allem Rückmeldungen aus dem Kahlgrund und aus Haibach.

Stand Ende März 2018: Bürgermeister Roland Eppig (Großwallstadt)  schreibt auf eine entsprechende Anfrage: „Es hat sich nichts getan“. Auch BM Scholtka aus Mömlingen ergänzt: „Ich habe weder von Bürgern noch von der DFS etwas gehört“. Oder: „Vermutlich haben die Beschwerdeführer in Großwallstadt aufgegeben.

Initiativen im Landtag:

Von Seiten der Freien Wähler wurden mittlerweile 12 schriftliche Anfragen an die Bayerische Staatsregierung eingebracht und  zwei Anträge im Plenum. des Landtags behandelt.

Ein interessanter Antrag war der Prüfantrag „Beteiligung lärminduzierter Gesundheitsschäden durch Fluglärm an Behandlungskosten beteiligen“. Der Antrag ging auf einen entsprechenden Beschluss des deutschen Ärztetages von 2014 zurück. SPD und Grüne stimmten zu, die CSU lehnte ab („Verursacherprinzip sei hier nicht anwendbar, weil Lärm multikausal sei).

Ein weiterer Antrag sah eine Prüfung des CDA-Anflugverfahrens vor. Dieser wurde im Landtag von der CSU bei Stimmenthaltungen der Grünen und der SPD abgelehnt. Die SPD glaubte mehr den Aussagen der Dt. Flugsicherung, die bereits damals sagte, dieses Verfahren nicht ginge. Wenn die Deutsche Flugsicherung sagt, es geht nicht, dann müsse man dies eben glauben, so der Grundtenor.

Das neue Anflugverfahren Point Merge

Point Merge ist eine Ergänzung zum CDA-Verfahren mit Hilfe von GPS. Dabei wird nicht in einer verlängerten Geraden zu Landebahn, sondern in einem Kreissegment an den Flughafen angenähert. Bis zu einem Punkt (Merge Point), an den der Endanflug beginnt.

Dieses Verfahren hat die Vorteile eines höheren Anflugs gegenüber CDA. Dadurch wird der Lärm reduziert und betroffene Gebiete können umflogen werden. Ende Juni 2017 wurde jedoch von der Deutschen Flugsicherung bekanntgegeben, dass am Flughafen Frankfurt Point Merge nicht eingeführt wird. Begründung: Man berief sich auf Untersuchungen eines Expertengremiums „Aktiver Schallschutz“. Der Hauptkritikpunkt ist sicherlich die Aussage, dass Kapazitätseinschränkungen zu erwarten sind.

 Es geht also bei der Begründung um wirtschaftliche Gründe, nicht um den Schutz und die  Gesundheit der Bevölkerung. Interessant ist, dass in dem Gutachten keine Vorschläge für ein weiteres Vorgehen vorhanden sind. Zwar hat Dr. Hackenberg Gegenargumente zusammengetragen, die die Argumente des Expertengremiums widerlegen können, aber es fehlt ein unabhängiges Prüfungsgremium, das die Argumente beider Seiten objektiv prüft.

Wie geht es nun weiter?

 Die Bürgerinitiative hat entsprechende Anträge für den Bundestag vorbereitet. Dies könnte auch im Bayer. Landtag durch einen FW-Antrag unterstützt werden. Nach wie vor ist es wichtig, Point Merge nochmals von einem unabhängigen Expertengremium prüfen zu lassen; dabei soll bzw. muss auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung als mindestens gleichrangige oder sogar vorrangige Zielsetzung geprüft werden. Dies könnte der 2. Teil des FW-Antrages werden. Wichtig ist auch die Einbeziehung des Vertreters des Untermains in der Fluglärmkommission, Landrat Ulrich Reuter. Wichtig ist in der Aufgabenstellung für solches Expertengremium, dass auch geprüft wird, wie Point Merger umgesetzt werden kann, denn seit über 6 Jahren teilt die Fluglärmkommission immer nur mit, wie und warum ein neues Anflugverfahren nicht geht. Sie sollte uns endlich einmal mitteilen, wie es geht. Aber dazu benötigt man zunächst mal ein unabhängiges Expertengremium. Des Weiteren macht es Sinn, den Antrag mit der Beteiligung der Verursacher an Behandlungskosten durch Fluglärm in anderer Form noch einmal einzubringen.