Thema Pflege: „Kurzzeitpflege kostendeckend finanzieren – pflegende Angehörige entlasten“ (H. J. Fahn)

Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument, um pflegende Angehörige zu entlasten. Mehr  als die Hälfte der Pflegebedürftigen (65%) werden zu Hause gepflegt. In Anbetracht der erheblichen Belastung, die die Pflege von Angehörigen mit sich bringt, ist die Möglichkeit einer Auszeit für die Pflegenden unerlässlich. Sie ist nur möglich, wenn auch der Pflegebedürftige in dieser Zeit gut untergebracht werden kann.

Insofern ist es erfreulich, dass durch das 1. Pflegestärkungsgesetz die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ausgeweitet wurde, so die zeitliche Dauer von bis zu 8 Wochen und die Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung bis 1.612 EUR.

AzP von MdL Leiner vom 16.03.2017: Zum Stichtag 13.03.2017 bestanden in Bayern 166 vollstationäre Einrichtungen, die 796 feste Kurzzeitpflegebetten und 1.375 bedarfsweise belegbare Betten für die Kurzzeitpflege bereit halten. Daneben bestehen 13 solitäre Einrichtungen der Kurzzeitpflege, die 171 Kurzzeitpflegebetten vorhalten.

In dieser AzP schreibt die Staatsregierung selber: „Trotz dieser nicht unerheblichen Anzahl ist davon auszugehen, dass sich eine für einen bestimmten Zeitraum gewünschte Unterbringung nicht immer (langfristig planbar) realisieren lässt.“ Dem Ministerium liegen keine belastbaren Ergebnisse vor, dass es regionale Unterschiede gibt, einen Kurzzeitpflegesatz für einen bestimmten Zeitraum zu finden. Dies müsste man aber unbedingt wissen; daher begrüßen wir, dass ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben wird.

Die wichtige Frage, wie man Kurzzeitpflegebetten erhält oder was noch wichtiger wäre, erhöht, konnte bisher nicht beantwortet werde. Die demografische Entwicklung sagt aber klar, dass der Bedarf steigen wird.

  • In den Medien: „eklatanter Mangel an Kurzzeitpflege-Plätzen“ (BR 30.01.2017), „Die Situation in der Pflege spitzt sich zu“ (gemeint ist die Kurzzeitpflege, Schwäbische vom 10.05.2017)
  • Im Gesundheitsausschuss wurde im 16.05.2017 ein Antrag der Grünen „Kurzzeitpflegeplätze sichern“ (Drs. 17/16737) mit Änderungen einstimmig beschlossen. Er entspricht inhaltlich weitgehend dem heute vorliegendem CSU-DA. Es stellt sich die Frage, welches parlamentarische Ziel die CSU mit ihrem DA verfolgt!
  • Das finanzielle Problem der Einrichtungsträger liegt bei kurzzeitig nicht belegten Plätzen der Kurzzeitpflege. Für diese erhalten sie kein Geld von der Pflegeversicherung. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Kurzzeitpflegeplätze nicht dauerhaft belegt werden, also auch einmal frei sind. Es müssen Plätze vorgehalten werden, damit diese auch kurzfristig, wenn Bedarf entsteht, zur Verfügung stehen. Die Vorhaltekosten müssen refinanziert werden.
  • Dem Antrag der CSU werden wir zustimmen, obwohl einige Punkte eigentlich schon umgesetzt sind. Der Entwicklung von Bedarf und Angebot werden bereits untersucht und es besteht auch Bundesebene ein Bedarf auf Refinanzierung der Kurzzeitpflege. Beim dritten Punkt geht es um die Bereitstellung von Landesmitteln.
  • Anders als die CSU möchten die FREIEN WÄHLER, dass keine Zeit mehr mit weiteren Prüfungen vertan wird, sondern dass jetzt konkret Lösungen gesucht werden, um den bestehenden Missstand zu beseitigen. Daher fordern wir im Rahmen einer Sofortmaßnahme eine finanzielle Unterstützung von Pflegeeinrichtungen. Der CSU-Antrag könnte nämlich auch so interpretiert werden. Dass man erst einmal lange prüfen und untersuchen will, obwohl der Bedarf eigentlich klar feststeht.

Fazit: Unser Antrag geht weiter als der Antrag der CSU.