Pressemeldung: Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs auch an unterfränkische Kommunen

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen mit erheblichen Mitteln. In diesem Jahr liegen die zur Verfügung gestellten Mittel bei einem Rekordhoch von insgesamt 500 Millionen Euro. Der Schwerpunkt liegt in 2017 dabei auf der Förderung von Schulen und Kindertagesstätten. Mit diesen Mitteln könne der von den Kommunen angemeldete Bedarf für das Jahr 2017 vollumfänglich gedeckt werden, berichtet uns heute der unterfränkische Landtagsabgeordnete Dr. Hans Jürgen Fahn (Freie Wähler).

Der Abgeordnete zeigt sich zufrieden. So können auch in seinem Wahlkreis zahlreiche Einrichtungen mit Fördermitteln unterstützt werden.

Von den insgesamt 8 eingereichten Bauvorhaben im Landkreis Aschaffenburg wurden beispielsweise der Ersatzneubau und Umbau der Grundschule in Schöllkrippen mit 1,3 Millionen und der Umbau an der Grundschule Großostheim-Wenigumstadt zur Sicherung des Brandschutzes mit 140.000 EUR bedacht.

Von den insgesamt 12 eingereichten Bauvorhaben im Landkreis Haßberge wurden beispielsweise die Generalsanierung und Erweiterung der Dr. Ernst-Schmidt-Realschule in Ebern mit 2,6 Millionen sowie die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule in Knetzgau mit 1,3 Millionen Euro bedacht.

Von den insgesamt 9 eingereichten Bauvorhaben in Stadt und Landkreis Würzburg wurden beispielsweise der Ersatzneubau mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus in Eibelstadt mit 1,1 Millionen sowie die Stadt Würzburg für einen Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung Heiligkreuz mit 500.000 EUR bedacht.

Von den insgesamt 7 eingereichten Bauvorhaben im Landkreis Miltenberg wurden beispielsweise die Generalsanierung mit Umbau und Erweiterung des Hermann-Staudinger-Gymnasiums in Erlenbach mit 1,8 Millionen sowie die Generalsanierung und Umbau der Kindertageseinrichtung Sonnenschein mit 200.000 EUR bedacht.

Anschreiben (PDF / 168 KB)

Gesamtliste Bayern (PDF / 1,1 MB) – Unterfranken siehe Seiten 49 – 51