Rede im Landtag zur Änderung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes (09.03.2017)

Seit dem 1.11. 2015 trägt der Freistaat die Kosten für unbegleitete Minderjährige, die in Bayern versorgt werden. Im Jahre 2016 wurden für die Kostenerstattung 632 Mio. € im Haushalt eingestellt, im Jahre 2017 sind es rund 364 Mio. €. Seit dem 1.1.12015 übernimmt der Freistaat der Jugendhilfekoste, der als asylberechtigten anerkannten unbegleiteten Kinder und Jugendlichen.

Die vorliegende Neuregelung der Kostentragung stellt sicher, dass die Bezirke vom Freistaat in dem gleichen Umfang Kostenerstattung erhalten, wie die Jugendämter bisher erstattungsberechtigt waren.

Lesen Sie hier meine ausführliche Rede vom 09.03.2017): Plenum 09.03.17 – Aenderung Aufnahmegesetz

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